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Vollzugsdienst in einer Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung / Duale Ausbildung Laufbahngruppe 1.2

Als Absolvent gehören Sie zur mittleren Funktionsebene des allgemeinen Verwaltungsdienstes mit dem fachlichen Schwerpunkt des Vollzugsdienstes in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen. Ihre Ausbildung bereitet Sie umfassend auf die Übernahme einer verantwortungsvollen und abwechslungsreichen Tätigkeit vor. Das Verstehen rechtlicher Zusammenhänge, die Umsetzung von Gesetzen, sowie den Umgang mit einer besonderen Personengruppe meistern Sie als gut ausgebildete Fachkraft. Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft dienen dazu, die Ausreise von ausreisepflichtigen Ausländern sicherzustellen. Die Zeit des Aufenthalts der ausreisepflichtigen Personen umfasst die Aufnahme, Beaufsichtigung, Betreuung, Entlassung bzw. Überantwortung an Landes- und Bundespolizei zur Durchführung der Abschiebung.

In diesem Beruf werden Sie folgende Aufgaben übernehmen:

  • Betreuung, Beaufsichtigung und Versorgung der Untergebrachten,
  • vielseitige Kontrollaufgaben zur Einhaltung der Sicherheit, sowie die Überwachung der Sicherheitssysteme und die Kontrolle und Durchsuchung von Besuchern, Untergebrachten und Räumlichkeiten,
  • Prüfung von Berechtigungen im Verwaltungsvollzug,
  • Verwaltung des persönlichen Besitzes der Untergebrachten.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie

  • den Umgang mit Menschen mögen und bereit sind, auch auf schwierige Personen zuzugehen um sich ihrer Anliegen unvoreingenommen anzunehmen,
  • in der Lage sind, mit Konflikten besonnen und deeskalierend umzugehen und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein besitzen,
  • die Fähigkeit besitzen, mit Menschen eines anderen kulturellen Hintergrundes erfolgreich zu agieren,
  • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates sind,
  • mindestens 18 Jahre alt sind und das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener förderlicher Berufausbildung besitzen,
  • körperlich belastbar, gesund und psychisch stabil sind, sowie die erforderliche gesundheitliche Eignung besitzen.

Mit diesem Beruf können Sie beim Freistaat Sachsen in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen des Freistaates Sachsen.

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Ausbildungsvergütung (brutto – seit 1. Januar 2020)

  1. Ausbildungsjahr: 1.328,41 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.328,41 €

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen/Zuschläge oder sonstige Entgelt- bzw. Besoldungsbestandteile gezahlt.

Ausbildungsbehörden

  • Landesdirektion Sachsen (Einstellungsbehörde)
  • Ausbildungszentrum Bobritzsch  (theoretische Ausbildung)
  • unterschiedlichen Behörden  (praktische Ausbildung)
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