Hauptinhalt

Sozialverwaltung / Duales Studium Laufbahngruppe 2.1 – Bachelor of laws Sozialverwaltung

Nach Ihrer Einstellung als Regierungsinspektor-Anwärter/in in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolvieren Sie das dreijährige duale Studium Sozialverwaltung an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspfege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen mit Sitz in Meißen. Das Studium ist in vier Semester fachtheoretisches Studium und zwei Semester berufspraktische Studienzeiten gegliedert. Das heißt, Sie können das Erlernte in der Praxis anwenden und erhalten so direkt einen Bezug zum späteren Berufsalltag. Neben einem Einsatz in der Landesverwaltung ist auch ein Einsatz im kommunalen Bereich vorgesehen.

In diesem Beruf werden Sie folgende Aufgaben übernehmen:

  • Bearbeitung von Anfragen und Vorgängen auf Basis von Rechts-und Verwaltungsvorschriften,
  • Entwicklung von Entscheidungsvorschlägen,
  • Hilfe bei der Beantwortung sozialrechtlicher Fragen der Kollegen,
  • Vorbereitung von Sitzungen.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie

  • eine Hochschulzugangsberechtigung mit guten Noten haben (z.B. Abitur, Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss),
  • Interesse für soziale, gesellschaftliche und politische Themen besitzen,
  • sich gern mit Rechts- und Verwaltungsvorschriften befassen,
  • ein offener Mensch sind, der gern mit anderen zusammenarbeitet,
  • gute Kommunikationsfähigkeiten besitzen.

Mit diesem Beruf können Sie beim Freistaat Sachsen in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
    einschließlich Fachreferate oder Querschnittsreferate wie Haushalt und Personal.

Dauer des dualen Studiums

3 Jahre

Ausbildungsvergütung (brutto – seit 1. Januar 2020)

  1. Ausbildungsjahr: 1.383,69 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.383,69 €
  3. Ausbildungsjahr: 1.383,69 €

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen/Zuschläge oder sonstige Entgelt- bzw. Besoldungsbestandteile gezahlt.

Einstellungs- und Ausbildungsbehörden

  • Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (Einstellungsbehörde)
  • Gemeinden, Landkreise und sonstige unter der Aufsicht des Freistaates Sachsen stehende Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspfege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen mit Sitz in Meißen (theoretische Ausbildung)
zurück zum Seitenanfang