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Sozialversicherung / Duales Studium Laufbahngruppe 2.1 – Bachelor of laws Sozialversicherung

Nach Ihrer Einstellung als Regierungsinspektor-Anwärter/in in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolvieren Sie das dreijährige duale Studium Sozialversicherung an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspfege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen mit Sitz in Meißen. Das Studium ist in vier Studienabschnitte fachtheoretisches Studium und vier Studienabschnitte berufspraktische Studienzeiten gegliedert. Das heißt, Sie können das Erlernte in der Praxis anwenden und erhalten so direkt einen Bezug zum späteren Berufsalltag. Die Praxisphasen werden Sie überwiegend bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland absolvieren.

In diesem Beruf werden Sie folgende Aufgaben übernehmen:

  • Bearbeitung von Anfragen und Vorgängen auf Basis von Rechts-und Verwaltungsvorschriften,
  • Entwicklung und Präsentation von Entscheidungsvorschlägen,
  • Auftreten als Ansprechpartner in sozialrechtlichen Fragen,
  • Vorbereitung von Sitzungen.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie

  • eine Hochschulzugangsberechtigung mit guten Noten haben (z.B. Abitur, Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss),
  • sich für soziale, gesellschaftliche und politische Themen interessieren,
  • sich gern mit Rechts-und Verwaltungsvorschriften befassen,
  • ein offener Mensch sind, der gern mit anderen zusammenarbeitet,
  • gute Kommunikationsfähigkeiten besitzen.

Mit diesem Beruf können Sie beim Freistaat Sachsen in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
    einschließlich Fachreferate oder Querschnittsreferate wie Haushalt und Personal.

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsvergütung (brutto – seit 1. Januar 2020)

  1. Ausbildungsjahr: 1.383,69 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.383,69 €
  3. Ausbildungsjahr: 1.383,69 €

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen/Zuschläge oder sonstige Entgelt- bzw. Besoldungsbestandteile gezahlt.

Ausbildungsbehörden

  • Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (Einstellungsbehörde)
  • Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (praktische Ausbildung)
  • Gemeinden, Landkreise und sonstige unter der Aufsicht des Freistaates Sachsen stehende Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspfege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen mit Sitz in Meißen (theoretische Ausbildung)
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