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Häufige Fragen

Einleitungstext

Wer im Öffentlichen Dienst arbeitet, ist auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber tätig. Davon umfasst sind Berufe in der öffentlichen Verwaltung, aber auch in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Sicherheit und Infrastruktur. Mitarbeitende im Öffentlichen Dienst leisten einen Beitrag zum Gemeinwohl.

Die Verbeamtung ist ein besonderer Status im Öffentlichen Dienst. Den besitzen rund ein Drittel der Landesbediensteten, bspw. Polizei- und Finanzbeamte/- innen. Für sie bietet das eine hohe berufliche Sicherheit, eine gute Altersversorgung und besondere Rechten und Pflichten. Sie zahlen genauso wie Angestellte Steuern, Unterschiede gibt es in den Sozialabgaben. Die Ernennung erfolgt in ein Beamtenverhältnis auf Probe. In der Probezeit werden Eignung und Qualitäten festgestellt und beurteilt. Passt alles, so erfolgt eine Übernahme als Beamter/-in auf Lebenszeit.

Im Öffentlichen Dienst gibt es vier Hauptlaufbahngruppen, die verschiedene Karrierewege und Qualifikationsebenen beschreiben:
++ Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsebene (ehemals einfacher Dienst): Tätigkeiten, die in der Regel keine spezielle berufliche Ausbildung erfordern. Beispiele sind einfache administrative Aufgaben.
++ Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene (ehemals mittlerer Dienst): Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung erfordern. Beispiele sind Verwaltungsfachangestellte oder Facharbeiter/-innen in technischen Bereichen.
++ Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene (ehemals gehobener Dienst): Tätigkeiten, die in der Regel ein abgeschlossenes Studium (Bachelor) erfordern. Beispiele sind Inspektoren/-innen oder Sachbearbeiter/ -innen mit höheren Verwaltungsaufgaben.
++ Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsebene (ehemals höherer Dienst): Tätigkeiten, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master) erfordern. Beispiele sind leitende Verwaltungsbeamte/-innen, Juristen/-innen oder Ärzte/-innen.

Die Gehälter im Öffentlichen Dienst sind konkurrenzfähig. Auskunft über die mögliche Höhe geben sogenannte Entgelttabellen, die in Tarifverträgen festgehalten werden. Zudem profitieren Mitarbeitende von zusätzlichen Vorteilen wie einer sicheren Beschäftigung, geregelten Arbeitszeiten und attraktiven Sozialleistungen.

Im Öffentlichen Dienst gibt es eine große Spannbreite an Berufen und Tätigkeiten. Diese reicht von technischen Berufen über Verwaltungsaufgaben bis hin zu sozialen und kulturellen Dienstleistungen. Neben klassischen Schreibtischtätigkeiten, wie im Bereich der Verwaltung oder der IT, gibt es auch ein großes Angebot an Jobs, die nicht am Schreibtisch ausgeübt werden. Dazu gehören beispielsweise handwerkliche oder medizinische Tätigkeiten. Am besten ist es, sich bei einem Praktikum ein eigenes Bild zu verschaffen!

Der Öffentliche Dienst ist bekannt für seine Stabilität und Krisensicherheit. Auszubildende und Studierende haben gute Chancen auf eine Übernahme bei guten Leistungen. Auch bei bestehenden Arbeitsverhältnissen ist der Öffentliche Dienst ein verlässlicher Arbeitgeber, bzw. im Falle einer Verbeamtung ein verlässlicher Dienstherr.

Informationen zu den konkreten Bewerbungsprozessen und den notwendigen Voraussetzungen findest du online bei den einzelnen Ausbildungsbehörden/-einrichtungen. Auf den regelmäßig stattfindenden Informationsveranstaltungen und Berufsmessen hast du die Gelegenheit, dich zu informieren und Kontakte zu knüpfen.

Ja, es gibt auch im Öffentlichen Dienst Möglichkeiten, international tätig zu werden. Beispielsweise gibt es Austauschprogramme oder Projekte in internationalen Organisationen und Kooperationen mit anderen Ländern, die spannende Auslandserfahrungen ermöglichen.

Der Unterschied liegt in den rechtlichen Rahmenbedingungen. Beamte/-innen unterliegen dem Beamtenrecht, während für Angestellte das Arbeitsrecht und die Tarifverträge maßgeblich sind.

Viele Berufe und Studiengänge im Öffentlichen Dienst bieten die Möglichkeit der Verbeamtung, insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Bildung, Sicherheit (Polizei und Feuerwehr), Justiz, Gesundheit, Agrar- und Forstverwaltung, Finanz- und Steuerverwaltung sowie Naturwissenschaft und Technik.

Der Vorbereitungsdienst ist die von Beamten/- innen zur Vorbereitung auf das spätere Amt nach der entsprechenden Laufbahnverordnung abzuleistende Ausbildungszeit. Die Personen tragen dabei die Amtsbezeichnung »Beamtenanwärter/- in« beziehungsweise »Referendar/-in«. Im Nachwuchsguide wird daher der Einfachheit halber von »Referendariat« gesprochen.

Die wesentlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung sind: die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates; körperliche, gesundheitliche und charakterliche Eignung; keine Vorstrafen; vor der Vollendung des 42. Lebensjahres stehen. Wichtig zu wissen ist, dass nicht jeder Beruf im Öffentlichen Dienst die Möglichkeit zur Verbeamtung bietet. Erkundige dich deswegen am besten direkt bei den Ausbildungseinrichtungen des Freistaates oder bei deinem potentiellen Arbeitgeber.

Ja, der Freistaat Sachsen sucht regelmäßig Fachkräfte und begrüßt Bewerber/-innen mit externem Studium oder Ausbildung. Deine Qualifikation und Motivation zählen! Offene Stellen findest du im Karriereportal des Freistaates Sachsen.

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