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Rechtspfleger/in / Duales Studium Laufbahngruppe 2.1

Als Rechtspfleger nehmen Sie die Ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit wahr und sind bei deren Ausführung sachlich unabhängig. Sie kommen bei allen Gerichtszweigen und den Staatsanwaltschaften zum Einsatz, können aber auch mit herausgehobenen Aufgaben in der Justizverwaltung betraut werden.

In diesem Beruf werden Sie folgende Aufgaben übernehmen:

  • Zwangsvollstreckung: Erlass von Beschlüssen zur Pfändung von Forderungen, Anordnung und Durchführung der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken, Durchführung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter,
  • Nachlasssachen: Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen,
  • Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen: Bestellung und Beaufsichtigung von Vormündern, Betreuern und Pflegern, Genehmigung von Rechtsgeschäften für Minderjährige und Betreute,
  • Rechtsantragstelle: Aufnahme von Klagen und Anträgen,
  • Registersachen: Entscheidung über Eintragungen im Handels-, Genossenschafts-, Güterrechtsrechts-Partnerschafts- und Vereinsregister,
  • Grundbuchsachen: Entscheidung über Eintragung von Eigentumswechseln und Belastungen eines Grundstücks, z. B. Hypotheken und Grundschulden,
  • Prozesskostenhilfe- und Kostensachen,
  • Strafsachen: Berechnung und Überwachung der Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie

  • eine abgeschlossene zu einem Fachhochschulstudium berechtigende Schulbildung/Ausbildung besitzen,
  • über ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und eine schnelle Auffassungsgabe verfügen,
  • Freude am und Geschick im Umgang mit Menschen zu Ihren Eigenschaften zählen,
  • sich mündlich und schriftlich gewandt ausdrücken können,
  • entscheidungsfreudig sind,
  • Teamarbeit schätzen,
  • hohe Ansprüche an die Qualität Ihres Arbeitsergebnisses haben.

Mit diesem Beruf können Sie beim Freistaat Sachsen in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung,

  • Verwaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsvergütung (brutto – seit 1. Januar 2020)

  1. Ausbildungsjahr: 1.383,69 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.383,69 €
  3. Ausbildungsjahr: 1.383,69 €

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen/Zuschläge oder sonstige Entgelt- bzw. Besoldungsbestandteile gezahlt.

Ausbildungsbehörden

  • Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen (HSF) in Meißen (theoretische Ausbildung)
  • Amtsgerichte und Staatsanwaltschaften (praktische Ausbildung)
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