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Pflegefachkraft

Zu den Aufgaben einer Pflegefachkraft gehören die Betreuung, Pflege und Behandlungspflege bei pflege- und betreuungsbedürftigen älteren Menschen wie auch bei geistig, körperlich behinderten oder psychisch kranken Menschen. Als Pflegefachkraft ermöglichen Sie die Erhaltung einer möglichst stabilen Lebensqualität. Dabei gilt es, die Fähigkeiten der Selbstpflege des Betroffenen soweit und lange wie möglich zu erhalten und zu fördern. Die notwendigen Pflegemaßnahmen werden gemeinsam mit dem Betroffenen und deren Betreuern beratend abgestimmt und durch Pflegekräfte unter Einbeziehung aller an der Pflege und Betreuung beteiligten Berufsgruppen erbracht.

In diesem Beruf werden Sie folgende Aufgaben übernehmen:

  • Betreuung, Versorgung und Beratung von kranken und pflegebedürftigen Menschen mit körperlich, geistigen und psychischen Einschränkungen,
  • Aktivierung zum Erhalt von Fähigkeiten und Fertigkeiten für den Alltag,
  • Grundpflege, z. B. Körperpflege, Ankleiden unter Berücksichtigung der geltenden Hygienemaßnahmen,
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme und Ausscheidungen,
  • Erbringen der Behandlungspflege, wie z. B. Blutdrucküberwachung, subkutane Injektionen, Wundverbände,
  • Krankenbeobachtung, insbesondere für die spezifische Klientel des Wohn- und Pflegeheimes,
  • PC- gestützte Dokumentation und Risikoeinschätzung im Rahmen der Bezugspflege,
  • Vorbereitung und Teilnahme an den Pflegevisiten und Fallbesprechungen,
  • Zusammenarbeit mit den internen und externen Therapeuten,
  • Begleitung und Unterstützung bei Freizeitaktivitäten,
  • Gestaltung von Festen und Freizeit.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie

  • einen Realschulabschluss oder höheren Bildungsabschluss oder
  • Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können,
  • kommunikationsfreudig und flexibel einsatzbar sind,
  • eine gesundheitliche und körperliche Eignung vorliegt,
  • sich durch Einfühlungsvermögen, Engagement, Kreativität und psychische und physische Belastbarkeit auszeichnen,
  • Freude haben, im multiprofessionellen Team zu arbeiten.

Mit diesem Beruf können Sie beim Freistaat Sachsen in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • Wohnstätte Haus am Karswald Arnsdorf, Wohnpflegebereich für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung und psychisch kranker Menschen, bei denen Pflege im Sinne SGB XI im Vordergrund steht, und ergänzend Leistungen der Eingliederungshilfe erbracht werden.

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsvergütung (brutto – seit 1. Januar 2020)

  1. Ausbildungsjahr: 1.160,70 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.226,70 €
  3. Ausbildungsjahr: 1.333,00 €

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen/Zuschläge oder sonstige Entgelt- bzw. Besoldungsbestandteile gezahlt.

Ausbildungsbehörden

  • Wohnstätte Haus am Karswald Arnsdorf

Zusatzinformationen:

Es bestehen folgende Qualifikationsmöglichkeiten mit Berufserfahrung:

  • Pädagogik (Praxisanleitung, Berufsausbildung,
  • Management (Pflegedienstleitung, Wohnbereichsleitung),
  • für spezielle Fachgebiete, wie bspw. Wundversorgung, Hygiene, Medizinprodukte, Inkontinenz,
  • heilpädagogische oder sozialpsychiatrische Zusatzqualifikation.
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