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Lehramt / Referendariat Laufbahngruppe 2.2

Ein abgeschlossenes Lehramtsstudium ist Voraussetzung für das Referendariat (TU Chemnitz, TU Dresden, Universität Leipzig, Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden, Hochschule für Musik und Theater »Mendelssohn Bartholdy« Leipzig).

Das Referendariat absolvieren Sie in Ihren studierten Fächern der jeweiligen Schulart. In Sachsen beginnt das Referendariat jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Mit der Zweiten Staatsprüfung am Ende des Referendariats erhalten Sie Ihre Lehramtsbefähigung und können sich für den Schuldienst in Sachsen oder einem anderen Bundesland bewerben. Das Berufsziel des Referendariats ist es, Lehrer/in für das Lehramt an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schulen bzw. Förderschulen zu werden.

In diesem Beruf werden Sie folgende Aufgaben übernehmen:

  • vorbereiten des Unterrichts, auswählen der Lerninhalte, planen und organisieren der Lernprozesse,
  • erkennen und fördern der individuellen Fähigkeiten eines jeden einzelnen Schülers,
  • partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Schülern und Eltern,
  • gestalten von Projekten, Klassenfahrten, Schulfesten und vieles mehr,
  • laufende eigene fachliche und pädagogische Fortbildung über das gesamte Berufsleben.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie

  • gern mit anderen Menschen zusammenarbeiten und gern Ihr Wissen weitergeben,
  • starke Nerven sowie eine Portion Humor mitbringen,
  • kommunikativ, konfliktfähig, belastbar und flexibel sind sowie über ein gutes Zeitmanagement verfügen.

Mit diesem Beruf können Sie beim Freistaat Sachsen in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • Staatliche Schulen je nach Schulart,
  • Justizvollzugsanstalten.

Ausbildungsdauer

1,5 Jahre

Ausbildungsvergütung (brutto – seit 1. Januar 2020)

  1. Ausbildungsjahr: 1.595,10 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.595,10 €

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen/Zuschläge oder sonstige Entgelt- bzw. Besoldungsbestandteile gezahlt.

Ausbildungsbehörden

  • Landesamt für Schule und Bildung (Einstellungsbehörde und Ausbildungsstätte)
  • Schulen je nach studierter Schulart (schulpraktische Ausbildung)
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