Stellenanzeige
Präsidentin/Präsident (m/w/d) des Polizeiverwaltungsamtes
Stelleninformationen
Bewerbungsadresse
Die Stellenausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete im Bereich der sächsischen Polizei (Dienststelle oder Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) einschließlich dem Landespolizeipräsidium im Sächsischen Staatsministerium des Innern), die sich bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen befinden und ein Amt der Besoldungsgruppe A 16 oder B 2 inne haben bzw. entsprechende tariflich vergütet werden.
Der Dienstposten der Präsidentin/des Präsidenten (m/w/d) des Polizeiverwaltungsamts ist gemäß § 24 Abs. 1 i. V. m. der Anlage 2 des Sächsischen Besoldungsgesetzes der Besoldungsgruppe B 3 zugeordnet.
Zu Ihren Arbeitsaufgaben gehören insbesondere:
- Sicherstellung der Aufgabenerfüllung in den Bereichen Polizeitechnik, Beschaffung, Logistik, Ärztlicher und Polizeipsychologischer Dienst, Arbeitssicherheit, Heilfürsorge, Sonderversorgung, Behördliches Gesundheitsmanagement, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Polizeiorchester sowie Informations- und Kommunikationstechnik der sächsischen Polizei,
- Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen in polizeirelevanten Angelegenheiten, insbesondere mit den anderen Dienststellen und Einrichtungen der sächsischen Polizei sowie mit Firmen der freien Wirtschaft,
- Ausrichtung der Servicefunktion des Polizeiverwaltungsamtes am vorhandenen Bedarf unter konsequenter Einbeziehung betriebswirtschaftlicher Methoden und Erkenntnisse,
- Wahrnahme der Vorgesetztenfunktion mit entsprechender Personalzuständigkeit, soweit nicht dem Sächsischen Staatsministerium des Innern vorbehalten; Ausübung der Befugnisse der/s Dienstvorgesetzten, insbesondere der Disziplinarbefugnisse,
- Ernennungsbefugnis für die Beamtinnen und Beamten der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 sowie der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2,
- Bewirtschaftung der zugewiesenen Stellen und Haushaltsmittel in Höhe von ca. 160 Mio. Euro, Treffen von grundlegenden Entscheidungen über deren Einsatz, insbesondere im Bereich investiver Großvorhaben, langfristiger Beschaffungsmaßnahmen und prioritätsgesteuerter Mittelverwendung,
- Einführung und Anwendung moderner Verfahren der Verwaltungssteuerung, wie z. B. Arbeitszeitflexibilisierung, Controlling, produktorientierte Steuerung und Qualitätsmanagement,
- Repräsentation des Polizeiverwaltungsamtes nach außen.
Sie können sich bewerben, wenn Sie
- ein Amt der Besoldungsgruppe A 16 oder B 2 SächsBesG der Laufbahngruppe 2, zweite Einstiegsebene der Fachrichtung Polizei (LG 2.2 Pol) oder der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (LG 2.2 AV) im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mit einer Mindestdienstzeit von einem Jahr innehaben,
- als Bewerberin oder Bewerber der Besoldungsgruppe A 16 mindestens ein Gesamturteil von 13,50 Punkten in der aktuellen Beurteilung erreicht haben sowie
- über mindestens zweijährige Führungserfahrungen mit Verantwortung für Haushaltsbewirtschaftung und Ressourcensteuerung verfügen.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben sind neben einer besonders ausgeprägten Führungskompetenz insbesondere eine hohe Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Konfliktfähigkeit und Verhandlungsgeschick gefordert.
Für die Besetzung des Dienstpostens ist eine Sicherheitsüberprüfung (Ü3) nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SächsSÜG) erforderlich.
Für eine Teilzeitbeschäftigung ist der Dienstposten nicht geeignet.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern ist sehr daran interessiert, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Frauen werden daher ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert und bei der Besetzung nach Maßgabe des § 5 Absatz 3 Sächsisches Gleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwer-behinderung oder Gleichstellung beizufügen.