Stellenanzeige
Leitung der Abteilung 2 »Studium und Forschung« zgl. Prorektorin/Prorektor (m/w/d)
Stelleninformationen
Bewerbungsadresse
Was Sie bei uns machen:
- Vorgesetzte/Vorgesetzter (m/w/d) des hauptamtlichen Lehrpersonals, des Forschungsinstituts und der weiteren Bediensteten der Abteilung Studium und Forschung,
- Sicherstellung der sachgemäßen Wahrnehmung der Dienstaufgaben und des Dienstbetriebes der Abteilung, Koordinierung und Unterstützung bei der Aufgabenerledigung der Studienbereiche der Abteilung,
- Entscheidung von Grundsatzangelegenheiten der Abteilung, soweit diese Kompetenz nicht anderweitig zugewiesen ist, und Umsetzung dieser,
- Gewährleistung der ordnungsgemäßen Erfüllung der Lehr- und Prüfungspflichten des hauptamtlichen Lehrpersonals der Abteilung,
- Gewährleistung der Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen sowie anderen Behörden und Institutionen in Angelegenheiten des Studiums und der Forschung, Sicherstellung einer engen Kooperation mit anderen Hochschulen,
- Vertretung und Repräsentation der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Angelegenheiten des Studiums und der Forschung nach außen, Mitarbeit in Kommissionen und Gremien, soweit diese Aufgaben nicht der Rektorin/dem Rektor (m/w/d) vorbehalten sind,
- Vertretung der Abteilung im Senat der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH),
- Gestaltung und Weiterentwicklung der Studiengänge und Sicherstellung eines angemessenen Forschungsumfeldes,
- Sicherstellung der Qualität von Studium und Forschung, Leitung abteilungsübergreifender Arbeitsgruppen, Mitwirkung bei abteilungsübergreifender Personalplanungen und
- Vertretung der Rektorin/des Rektors (m/w/d) bei Abwesenheit.
Über uns:
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete, die sich bereits in einem unbefristeten Dienstverhältnis zum Freistaat Sachsen befinden.
Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) bietet das Bachelorstudium und das erste Studienjahr des Masterstudiums der Fachrichtung Polizei an und ist für die Ausbildung an den Polizeifachschulen, die zentralen Fortbildungen der Polizeibediensteten des Freistaates Sachsen sowie die gesamte Nachwuchswerbung und -gewinnung verantwortlich. Mit dem Sächsischen Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (SIPS) besteht zudem ein inter- und multidisziplinäres Forschungsinstitut, das sich der anwendungsorientierten Polizei- und Sicherheitsforschung widmet.
Der Dienstposten Leitung der Abteilung 2 „Studium und Forschung“ zgl. Prorektorin/Prorektor (m/w/d) ist nach Besoldungsgruppe A 16 Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG) bewertet.
Was Sie mitbringen müssen:
sich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 16 SächsBesG der Laufbahngruppe 2, zweite Einstiegs ebene der Fachrichtung Polizei (LG 2.2 Pol) befinden und
Erfahrungen aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen sowohl in einer obersten Dienstbehörde als auch in Behörden unterschiedlicher Verwaltungsebenen mitbringen. Dies beinhaltet:
- eine mindestens zweijährige Tätigkeit in wenigstens einer obersten Landes- oder Bundesbehörde (einschließlich vergleichbarerer Institutionen der Europäischen Union, Verwaltung und Fraktionen der Parlamente des Bundes und der Länder, Rechnungshöfe, Kommunale Landesverbände) so wie
- eine mindestens zweijährige Tätigkeit bei wenigstens einer anderen Behörde als einer obersten Landes- und Bundesbehörde.
Für die Besetzung des Dienstpostens ist eine Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SächsSÜG) erforderlich.
Für eine Teilzeitbeschäftigung ist der Dienstposten nicht geeignet.
Was wir Ihnen bieten:
- gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- ein Jobticket der Deutschen Bahn bzw. des jeweiligen Verkehrsverbundes im Freistaat Sachsen,
- vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten zur fachlichen Weiterentwicklung,
- die Teilnahme an Maßnahmen des Behördlichen Gesundheitsmanagements und
- die Möglichkeit, mit dem hochschuleigenen Forschungsinstitut zusammenzuwirken.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern ist sehr daran interessiert, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Frauen werden daher ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert und bei der Besetzung nach Maßgabe des § 5 Absatz 3 des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.
Wir konnten Ihr Interesse wecken?
Dann freuen wir uns über die Zusendung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen (inkl. Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Abschlusszeugnissen und so fern vorhanden aktuellen Leistungsnach-weisen wie Beurteilungen, Arbeitszeugnissen etc. sowie ggf. dem Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte) bis zum 3. Juli 2026 unter der Kennziffer 1696 an das:
SÄCHSISCHE STAATSMINISTERIUM
DES INNERN
Personalreferat
Wilhelm-Buck-Str. 2
01097 Dresden
bzw. per E-Mail als PDF-Datei an
bewerbungen@smi.sachsen.de.
(Bitte fassen Sie die Anlagen in einer Datei mit einer Größe von maximal 10 MB zusammen.)
Ansprechpartner:
Herr Otto
Tel.: 0351 56433515
Frau Petzold
Tel.: 0351 56433535