Stellenanzeige
Mitarbeiter (m/w/d) am Landeszentrum zur Betreuung Blinder und Sehbehinderter in Chemnitz
Stelleninformationen
Bewerbungsadresse
Die Stelle ist zur Vertretung befristet für die Dauer der Elternzeit der Stelleninhaberin gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG bis einschließlich 12.05.2028 zu besetzen.
Träger des Landeszentrums zur Betreuung Blinder und Sehbehinderter ist der Freistaat Sachsen. Unsere Einrichtung besteht aus der mobilen Frühförderung, heilpädagogischer Kindertagesstätte, Ganztagesbetreuung (Hort) und zwei Wohnheimen. Wir betreuen blinde, sehbehinderte bzw. mehrfachbehinderte, blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche im Alter von 1 bis 18 Jahren.
Ihre zukünftigen Aufgaben umfassen insbesondere:
- Bearbeitung, Erfassung, Verbuchung (SAX.MBS, HKR, DAF) von Rechnungen und Mahnungen sowie Überwachung und Verbuchung der Einnahmen,
- Abrechnung von Pflegesätzen inkl. Kommunikation mit Sozialämtern, Überwachung von Zahlungseingängen und Stammdatenpflege,
- Bearbeitung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Personaländerungsmeldungen und Stundennachweisführung
Voraussetzung für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben ist:
- Abschluss als Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) oder Kaufmann für Büromanagement (m/w/d) im öffentlichen Dienst oder
- vergleichbare geeignete Abschlüsse mit einschlägiger Berufserfahrung im Aufgabenbereich.
Von Vorteil ist:
- Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung.
- Anwendungsbereite Kenntnisse und Erfahrungen im sächsischen Haushaltsrecht.
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden erwartet:
- sichere Anwenderkenntnisse von MS-Office,
- Teamfähigkeit und Organisationsgeschick,
- ein hohes Maß an schriftlicher und mündlicher Kommunikationsfähigkeit,
- Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit,
- selbstständiges und ergebnisorientiertes Arbeiten sowie
- gepflegtes Auftreten und Umgangsformen.
Rahmenbedingungen:
- Die Stelle ist befristet für die Dauer der Elternzeit der Stelleninhaberin gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG bis einschließlich 12.05.2028 zu besetzen.
- Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
- Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe richtet sich nach Ihrer nachgewiesenen einschlägigen Berufserfahrung
- Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden. Eine Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 35 Wochenstunden ist möglich.
Wir bieten Ihnen:
- ein anspruchsvolles Tätigkeitsfeld in der musikalischen Spitzenförderung,
- ein gutes Arbeitsklima in einem engagierten Team,
- am Jahresende eine Sonderzahlung gemäß § 20 des Tarifvertrages für den öffent-lichen Dienst der Länder (TV-L),
- eine gute Anbindung an den ÖPNV sowie die Möglichkeit zur Inanspruchnahme eines Jobtickets der Deutschen Bahn bzw. des entsprechenden Verkehrsverbundes in Sachsen.
Das Landesamt für Schule und Bildung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann. Wir freuen uns über Bewerbungen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder Iden-tität.
Mit Eintritt des Masernschutzgesetzes zum 01.03.2020 sind tätige Mitarbeiter/innen u. a. in Kindertagesstätten, Heimen und Schulen zur Masern-Schutzimpfung verpflichtet. Der Nachweis über den Erhalt der Masern-Schutzimpfungen bzw. ein anderes ärztliches Zeugnis gemäß § 20 Abs. 8 und 9 Infektionsschutzgesetz ist der Bewerbung beizufügen.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher aufgefordert sich zu bewerben. Zur angemessenen Berücksichtigung ist ein entsprechender Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gern an. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!