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Stellenanzeige

Professur (W2) für Kommunalrecht (m/w/d)

Stelleninformationen

Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum
Qualifikationsebene: Master, Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen und vergleichbar
Dienstort: Meißen
Anstellungsverhältnis: unbefristet

Bewerbungsfrist: 30.09.2026

Kennziffer: KeZi 243

Bewerbungsadresse

Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum
Rektor
Herbert-Böhme-Straße 11
01662 Meißen

E-Mail: https://mitdenken.sachsen.de/-TiULwEgf

Logo Karriere - Mach was wichtiges

An der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (HSF) ist am Fachbereich Allgemeine Verwaltung eine PROFESSUR (W 2) FÜR KOMMUNALRECHT (M/W/D) zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen.

Die HSF ist eine zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung des öffentlichen Dienstes im Freistaat Sachsen und bildet einen wichtigen Teil des Nachwuchses der Staats- und Kommunalverwaltung aus. Im Dreiklang als Behörde im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern, Hochschule und staatseigenes Fortbildungszentrum nimmt sie eine besondere Rolle innerhalb der Staatsverwaltung ein und bietet einzigartige Möglichkeiten der Verknüpfung von Verwaltungspraxis, Aus- und Fortbildung sowie Forschung.

An der HSF unterrichten Dozenten den sächsischen Verwaltungsnachwuchs in verschiedenen Lehrgebieten mit hohem Praxisbezug und einer Orientierung auf die Vermittlung von Problemlösungskompetenzen. Die Vermittlung der Lehrinhalte umfasst dabei nicht nur die didaktische Aufbereitung des Lehrgebietes, sondern auch einen interdisziplinären Blick auf die Anforderungen der Verwaltung.

Der Fachbereich Allgemeine Verwaltung bildet den Verwaltungsnachwuchs des Freistaates Sachsen und der kommunalen Selbstverwaltungsträger in der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 in einem grundständigen und einem berufsintegrierenden Studiengang Allgemeine Verwaltung (LL.B.) aus. Berufsbegleitende Masterstudiengänge runden das Studienangebot ab. In allen Studiengängen werden einschlägige wissenschaftliche Kenntnisse und Methoden sowie die erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt.

Im Bereich der anwendungsorientierten Forschung ist die HSF durch Fachnetzwerke und Kontakte zu Praxispartnern in der Verwaltung gut vernetzt. Die Forschungstätigkeit wird administrativ durch das Sächsische Institut für Verwaltungsinnovation (SIVIM) unterstützt. Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit studentischen Hilfskräften bei Forschungsprojekten möglich.

Die Professur umfasst das Lehrgebiet Kommunalrecht mit den Schwerpunkten:

  • Kommunalverfassung,
  • Kommunalwirtschaft und
  • Kommunalabgaben.

Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt, bei Bedarf weitere Lehrgebiete auch an anderen Fachbereichen zu gestalten und zu übernehmen.

Der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt in der fachbezogenen Lehre. Diese findet überwiegend in Präsenz in Seminargruppen von bis zu 30 Studierenden statt. Neben Lehre und Forschung umfasst die Tätigkeit insbesondere die Erstellung von Lehrmaterialien, die Abnahme von Prüfungen, die Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten sowie die Mitwirkung an den Hochschulaufgaben.

Zwingende Voraussetzungen sind (bitte Nachweise beifügen):

1.a
ein Abschluss als Volljurist

oder

1.b
ein anderes abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder diesem entsprechenden Diplomgrad) in einer rechts- oder verwaltungswissenschaftlichen Fachrichtung an einer wissenschaftlichen Hochschule

und

2.
eine pädagogische Eignung sowie hochschuldidaktische Kenntnisse, die insbesondere durch eine Probevorlesung nachzuweisen sind

und

3.
eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird

und

4.
besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer in der Regel fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen, wobei sich die beruflichen Erfahrungen zumindest auf einen Teil der vorgesehenen Lehrinhalte beziehen sollen.

Besonders geeignet sind Sie bei Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung und mit dem Einsatz digitaler Lehrformate.

Wir erwarten die aktive Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung, die Bereitschaft zur fachlichen und didaktischen Weiterentwicklung sowie die Wahrnehmung der Dienstaufgaben für Professoren gemäß § 69 Abs. 1 bis 3 SächsHSG i. V. m. der VwV Regelstundenverpflichtung SMI.

Wir bieten Ihnen:

Neben den attraktiven Rahmenbedingungen des öffentlichen Dienstes und den Vorzügen der akademischen Tätigkeit an einer familiären und kompakten Hochschule mit hohem Praxisbezug besteht in Abhängigkeit der individuellen Leistungen die Möglichkeit, Leistungsbezüge zu vereinbaren.

Abhängig von Ihren persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis oder in einem außertariflichen Beschäftigungsverhältnis; in beiden Fällen besteht die Möglichkeit, Leistungsbezüge zu vereinbaren. Es gelten die üblichen Modalitäten für eine Erstberufung.

Wir konnten Ihr Interesse wecken?

Dann freuen wir uns über die Einreichung Ihrer Bewerbung unter der Kennziffer 243 bis zum 30. September 2026 über das Beteiligungsportal Sachsen unter dem nachfolgenden Link:

https://mitdenken.sachsen.de/-TiULwEgf

Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigt werden.

Bewerber, die sich bereits in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Freistaat Sachsen befinden, werden zusätzlich gebeten, ihre Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erteilen.

Die Probevorlesungen werden voraussichtlich im vierten Quartal 2026 stattfinden.

Ansprechpartner:

Prof. Dr. Ralf Lunau
Leiter Fachbereich Allgemeine Verwaltung
fachbereich-allg_verwaltung@hsf.sachsen.de

Janine Köppe
Referat Allgemeine Verwaltung
Personal
stellenausschreibung@hsf.sachsen.de

Die Sächsische Staatsverwaltung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann und wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der Identität. Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Wir sind bestrebt, Menschen mit Behinderungen oder ihnen Gleichgestellte besonders zu fördern, achten im Bewerbungsverfahren bei gleicher Eignung auf ihre bevorzugte Berücksichtigung und bitten daher um einen entsprechenden Nachweis in Ihrer Bewerbung.

Wir weisen gemäß Art. 6 Abs. 1c, Art. 88 der Datenschutzgrundverordnung i. V. m. § 11 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes darauf hin, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.hsf.sachsen.de/datenschutz.

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