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Stellenanzeige

Ausbildung zum Gerichtsvollzieher (m/w/d) ab dem 15. Oktober 2026

Hinweis: Interne Stellenausschreibung ausschließlich für Bedienstete des Freistaates Sachsen

Stelleninformationen

Gerichte
Qualifikationsebene: Ausbildungsstellen
Dienstort: Dresden
Anstellungsverhältnis: befristet

Bewerbungsfrist: 08.06.2026

Aktenzeichen: Aktenzeichen: OLG-V.1-E2341/17/16

Bewerbungsadresse

Oberlandesgericht Dresden
Schloßplatz 1
01067 Dresden

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Das Oberlandesgericht Dresden beabsichtigt, zum 15. Oktober 2026 zwei Bewerberinnen bzw. Bewerber zur Gerichtsvollzieherausbildung zuzulassen.

 

Gestaltung der Ausbildung:

 

Beginn der Gerichtsvollzieherausbildung:           15. Oktober 2026

Ende der Ausbildung insgesamt:                        Juni 2028

 

Es wechseln theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte. Die praktische Ausbildung wird bei einer Gerichtsvollzieherin bzw. einem Gerichtsvollzieher eines möglichst wohnortnahen, sächsischen Amtsgerichts absolviert. Die theoretischen Lehrgänge finden an der Bayerischen Justizakademie in 91257 Pegnitz statt.

 

Die Ausschreibung richtet sich nur an Bewerberinnen und Bewerber, die über eine abgeschlossene Justizfachwirtausbildung verfügen. Die weiteren Zulassungsvoraussetzungen und sonstige Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber sind aufgelistet in der Stellenausschreibung, welche nachfolgend zum Download zur Verfügung steht.

 

Bewerbungen sind bis zum 8. Juni 2026 an das Oberlandesgericht Dresden zu richten.

 

Ausführliche Informationen zur Ausbildung können außerdem im Hinweisblatt "Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin / zum Gerichtsvollzieher im Freistaat Sachsen" nachgelesen werden, welches im Internet der sächsischen Justiz unter Ausbildung & Karriere abrufbar ist.

 

Wichtiger Hinweis:

 

Das vorherige Auswahlverfahren mit dem Aktenzeichen OLG-V.1-E2341/17/15 wurde abgebrochen. Die beiden Ausbildungsplätze wurden nunmehr unter einem neuen Aktenzeichen (OLG-V.1-E2341/17/16) ausgeschrieben. Bewerbungen, die sich auf das vorherige Auswahlverfahren beziehen, können aus formalen Gründen nicht berücksichtigt werden. Es wird darum gebeten, sich bei Interesse im Rahmen der neuen Ausschreibung erneut zu bewerben.

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