Stellenanzeige
Ausschreibung einer Stelle als Justizwachtmeister/Justizwachtmeisterin (m/w/d) bei dem Landgericht Dresden
Stelleninformationen
Bewerbungsadresse
Über uns
Beim Landgericht Dresden ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Justizwachtmeisterin/eines Justizwachtmeisters (w/m/d) zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis ist für
eine Dauer von zwei Jahren befristet. Aufgrund der mit dem Dienstposten verbundenen Aufgaben ist mindestens eine Teilzeitquote von 35 Stunden/Woche erforderlich.
Wesentliche Aufgabe der Zentralen Dienste beim Landgericht Dresden ist es, Einlasskontrollen im Justizzentrum durchzuführen und für die Sicherheit im Haus zu sorgen. Außerdem ist die Ein- und Ausgangspost zu bearbeiten. Das beinhaltet auch das Scannen schriftlich eingegangener Dokumente zur Weiterbearbeitung in elektronisch geführten Akten.
Interessante Aufgaben
Wir freuen uns auf Unterstützung in folgenden Aufgabenbereichen:
- Aktenumlauf/Aktentransport
- Scannen von schriftlich eingegangenen Dokumenten
- Sicherheits- und Ordnungsdienst in allen Gebäuden
- Zugangskontrollen (Personen- und Gepäckkontrollen)
- Kurierfahrten
- Ausführung von Zustellungen nach Weisung
- Archivarbeiten
Wir bieten Ihnen
- ein verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld,
- Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen,
- ein breites Fortbildungs- und Schulungsangebot,
- günstig mobil im ÖPNV mit unserem ermäßigten Jobticket,
- 30 Tage Urlaubsanspruch,
- betriebliche Altersversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und
- verschiedene Angebote und Kurse im Rahmen des Gesundheitsmanagements.
Die Stelle ist der Laufbahngruppe 1, erste Einstiegsebene (vormals einfacher Dienst) zugeordnet. Das Entgelt für Beschäftigte bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung ist in Entgeltgruppe 4 TV-L vorgesehen. Grundsätzlich werden neu eingestellte Beschäftigte der Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe zugeordnet. Verfügt eine Bewerberin/ein Bewerber (m/w/d) anerkanntermaßen über einschlägige Berufserfahrung von einem Jahr oder mehr, kann auch eine Zuordnung zu einer höheren Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe erfolgen.
Sie bringen mit
Die Ausschreibung richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die über folgende Qualifikationen verfügen:
- mindestens erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
- abgeschlossene Berufsausbildung
- Inhaber*in eines PKW-Führerscheins
Es dürfen keine die Tätigkeit einschränkenden gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen.
Von Vorteil
Von Vorteil ist
- ein sicherer Umgang mit einschlägigen Büro- und Kommunikationssoftwareprogrammen,
- insbesondere der Microsoft-Office Anwendungen.
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden erwartet:
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift als Muttersprachler oder auf dem Qualifizierungsniveau C 2,
- Verantwortungsbewusstsein,
- sicheres Auftreten,
- eine sorgfältige Arbeitsweise und
- Teamfähigkeit.
Ihre Bewerbung
Haben wir Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre vollständige Bewerbung (Lebenslauf, Nachweise von Abschlüssen, Qualifikationsnachweise, Arbeitszeugnisse) unter Angabe der Kennziffer LGDD-E251/1/17 als PDF-Datei per E-Mail an verwaltung@lgdd.justiz.sachsen.de oder schriftlich an das Landgericht Dresden, Lothringer Straße 1, 01069 Dresden.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Gerhartz, Telefon: 0351/446-4011, zur Verfügung.
Die sächsische Staatsverwaltung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann und wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der Identität. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht (§ 8 Abs. 2 SächsIntG).
Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Bewerbung gleichzeitig das Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung und Speicherung der persönlichen Daten bis zum Abschluss des Verfahrens erteilt wird. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sind auf der Internetseite des Landgerichts Dresden einsehbar.