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Stellenanzeige

Leitung (m/w/d) des Referates 2 „Einsatz, Verkehr, Führungs- und Lagezentrum“ bei der Polizeidirektion Görlitz

Stelleninformationen

Geschäftsbereich Staatsministerium des Innern
Qualifikationsebene: Master, Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen und vergleichbar
Dienstort: Görlitz
Anstellungsverhältnis: unbefristet

Bewerbungsfrist: 08.03.2026

Kennziffer: 1678

Bewerbungsadresse

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Referat 35
Wilhelm-Buck-Straße 2
01097 Dresden

E-Mail: bewerbungen@smi.sachsen.de

Logo Karriere - Mach was wichtiges

Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium -, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten der Leitung (m/w/d) des Referates 2 „Einsatz, Verkehr, Führungs- und Lagezentrum“ bei der Polizeidirektion Görlitz zu besetzen.

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete, die sich bereits in einem unbefristeten Dienstverhältnis zum Freistaat Sachsen befinden. Der Dienstposten der Leitung (m/w/d) des Referates 2 „Einsatz, Verkehr, Führungs- und Lagezentrum“ bei der Polizeidirektion Görlitz ist nach Besoldungsgruppe A 15 SächsBesG bewertet und dem Leiter Führungsstab, zugleich Vertreter des Leiters der Polizeidirektion, bei der Polizeidirektion Görlitz nachgeordnet.

Der Leitung (m/w/d) des Referates 2 bei der Polizeidirektion Görlitz obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Vorgesetzte/r (m/w/d) aller Bediensteten des Referates,
  • Gewährleistung der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Dienstaufgaben des Referates,
  • Vorbereitung grundsätzlicher, die Polizeidirektion betreffende Entscheidungen in Einsatzangelegenheiten sowie der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit,
  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Einsätzen der Polizeidirektion, einschließlich des Aufbaus und der Organisation des Führungsstabes für BAO-Lagen,
  • Koordinierung der Durchführung direktionsweiter Verkehrsüberwachung, Verkehrslenkung, Verkehrserziehung,
  • Koordinierung der Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Einrichtungen in Einsatz- und Verkehrsangelegenheiten sowie
  • Organisation der Aufgabenwahrnehmung durch das Führungs- und Lagezentrum und durch die Fernmeldebetriebsstelle.

Sie können sich bewerben, wenn Sie

·      sich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 SächsBesG der Laufbahngruppe 2, zweite Einstiegsebene der Fachrichtung Polizei (LG 2.2 Pol) befinden,

·      mindestens jeweils zweijährige Erfahrungen auf wenigstens zwei unterschiedlichen Dienstposten der LG 2.2 Pol haben (davon eine Stabs-  oder Lehrverwendung sowie eine Linienverwendung[1], mindestens eine der Verwendungen hat zudem Vorgesetztenfunktion zu beinhalten; bei einer Verwendung im Ausland, in einer obersten Staatsbehörde, bei einem anderen Dienstherrn sind einjährige Erfahrungen ausreichend) und

·      über Führungs- und Einsatzerfahrung verfügen.

Für die Wahrnehmung der Aufgaben werden neben einer besonders ausgeprägten Führungskompetenz vor allem Fachkönnen, Arbeitsstrukturierung, der Einsatz unterschiedlicher Arbeitsmethoden, Verhandlungsgeschick, Verantwortungsbewusstsein und Konfliktfähigkeit sowie eine sehr gute Kommunikationsfähigkeit erwartet.

Für die Besetzung des Dienstpostens ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SächsSÜG) erforderlich.

Das Sächsische Staatsministerium des Innern ist bestrebt, den Anteil der Frauen in Führungsfunktionen zu erhöhen und fordert daher Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Insbesondere werden Frauen nach Maßgabe des § 6 Absatz 3 Satz 2 Sächsisches Gleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.

Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.

[1] Ausnahmen gemäß Punkt II Nr. 2 Buchst. B) des Schreibens des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 20. Dezember 2019, Az.: 35-0301/36/2, möglich

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