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Stellenanzeige

Haustechniker (m/w/d) am Landeszentrum zur Betreuung Blinder und Sehbehinderter in Chemnitz

Stelleninformationen

Schulen in Landesträgerschaft
Qualifikationsebene: Duale Berufsausbildung, Meister und vergleichbar
Dienstort: Chemnitz
Anstellungsverhältnis: unbefristet

Bewerbungsfrist: 26.02.2026

Aktenzeichen: R12-0321/329/8

Bewerbungsadresse

Landesamt für Schule und Bildung
Referat 12, Herr Hesler
Reichenhainer Straße 29 a
09126 Chemnitz

E-Mail: bewerbung.landesschulen@lasub.smk.sachsen.de

Logo Karriere - Mach was wichtiges

Die Stelle ist befristet für die Dauer des mutterschaftsrechtlichen Beschäftigungsverbotes der Stelleninhaberin gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG bis einschließlich 04.05.2026 zu besetzen. Für die sich daran anschließende Elternzeit ist eine entsprechende Verlängerung vorgesehen.

Träger des Landeszentrums zur Betreuung Blinder und Sehbehinderter ist der Freistaat Sachsen. Unsere Einrichtung besteht aus der mobilen Frühförderung, heilpädagogischer Kindertagesstätte, Ganztagesbetreuung (Hort) und zwei Wohnheimen. Wir betreuen blinde, sehbehinderte bzw. mehrfachbehinderte, blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche im Alter von 1 bis 18 Jahren.

Ihre zukünftigen Aufgaben umfassen insbesondere:

  • Bedienung der technischen Anlagen, u. a. elektronische Schließanlage, Brandmeldezentrale, Alarmanlagen, Elektro-, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen, Aufzüge sowie Störungsmeldezentrale,
  • Entgegennahme von Störungen und Reparaturbedarf, Fehlersuche, Einweisung / Überwachung von Reparaturfirmen und Dienstleistern,
  • Ausführen von Wartungs- und (Klein-)Reparaturarbeiten an Geräten und Ausstattungen,
  • Auswechseln von Leuchtmitteln und Erhaltungsbatterien sowie Austausch von Hardware und Verbrauchsmaterialien,
  • turnusmäßige Prüfungs- und Wartungsarbeiten an Leitern, Tafeln, Rauchschutztüren und Spielgeräten,
  • Pflege der Dienstfahrzeuge sowie Einweisung der Bediensteten in die Benutzung dieser,
  • Winterdienst Sichtkontrollen an Treppen- und Eingangsbereichen und Beseitigungen von Störungen,
  • Transportarbeiten, Materiallieferungen und Botengänge,
  • Ausgabe und Verteilung von Reinigungs- und Verbrauchsmitteln.

Voraussetzung für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben ist:

  • Staatlich anerkannte abgeschlossene handwerkliche oder technische Berufsausbildung mit mindestens dreijähriger Ausbildungsdauer im Bereich Gebäude-, Anlagen-, Elektro-, Heizung-, Lüftungs-, Sanitär-, Kältetechnik oder als Maler und Lackierer (m/w/d).

Von Vorteil ist

  • mehrjährige Berufserfahrung im beschriebenen Aufgabengebiet.

Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden erwartet:

  • strukturierte, organisierte, selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise,
  • handwerkliches Geschick,
  • Teamfähigkeit, Flexibilität und Einsatzbereitschaft,
  • körperliche Belastbarkeit (z.B. Heben, Tragen und Arbeiten auf Leitern)
  • freundliches, kompetentes und sicheres Auftreten,
  • gute Kommunikationsfähigkeiten,
  • sicherer Umgang mit dem MS-Office-Paket,
  • Führerschein der Klasse B.

Rahmenbedingungen:

  • Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in der Entgeltgruppe E 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
  • Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe richtet sich nach Ihrer nachgewiesenen einschlägigen Berufserfahrung,
  • Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden.

Wir bieten Ihnen:

  • ein interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld,
  • ein gutes Arbeitsklima,
  • am Jahresende eine Sonderzahlung gemäß § 20 des Tarifvertrages für den öffentli-chen Dienst der Länder (TV-L),
  • eine zusätzliche tarifvertragliche betriebliche Altersversorgung (VBL),
  • eine gute Anbindung an den ÖPNV sowie die Möglichkeit zur Inanspruchnahme eines Jobtickets der Deutschen Bahn bzw. des entsprechenden Verkehrsverbundes in Sachsen.

Mit Eintritt des Masernschutzgesetzes zum 01.03.2020 sind tätige Mitarbeiter/innen    u. a. in Kindertagesstätten, Heimen und Schulen zur Masern-Schutzimpfung verpflichtet. Der Nachweis über den Erhalt der Masern-Schutzimpfungen bzw. ein anderes ärztliches Zeugnis gemäß § 20 Abs. 8 und 9 Infektionsschutzgesetz ist der Bewerbung beizufügen.

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher aufgefordert sich zu bewerben. Zur angemessenen Berücksichtigung ist ein entsprechender Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizulegen.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gern an. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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