Stellenanzeige
Referentin/Referent (m/w/d) im Referat Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Stelleninformationen
Bewerbungsadresse
Im Sächsischen Staatsministerium der Justiz (SMJus) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten einer Referentin/eines Referenten (m/w/d) im Referat Presse und Öffentlichkeitsarbeit in Vollzeit zu besetzen. Eine Teilzeittätigkeit mit dem Mindestumfang von 30 Wochenstunden (0,75 AKA) ist möglich.
Das Referat Presse und Öffentlichkeitsarbeit ist erste Ansprechpartnerin für
Medien und Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger in allen Angelegenheiten des Justizbereichs Sie informiert regelmäßig über die politischen Schwerpunkte des Staatsministeriums sowie über die Arbeit der Verwaltung. Von hier aus werden alle öffentlichkeitswirksamen Aktionen des Hauses unterstützt und begleitet. Außerdem ist die Pressestelle für Publikationen, die Pflege des Internetauftrittes, die Organisation von Veranstaltungen, die Öffentlichkeitskampagne zur Nachwuchsgewinnung in der Justiz sowie für alle Social-Media-Aktivitäten des SMJus verantwortlich.
Die Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
· Konzeptionierung, Planung und Koordinierung der visuellen Kommunikationsangebote für die Öffentlichkeitsarbeit des Justizbereichs,
· informative zielgruppengerechte Aufbereitung und Aktualisierung der Print- und Onlineinformationsangebote für Bürgerinnen und Bürger der sächsischen Justiz,
· Erstellung, Aktualisierung bzw. Neuauflage und Beschaffung der Informationsbroschüren des SMJus,
· Beobachtung und ggf. Umsetzung aktueller Entwicklungen im Bereich der visuellen Justiz- und Rechtskommunikation,
· Unterstützung der Social-Media-Begleitung der Öffentlichkeitskampagne zur Nachwuchsgewinnung in der Justiz,
· Unterstützung der grafischen Umsetzung von Inhalten in Form von Share-Pics, Infografiken u.ä. für Social Media,
· grafische Überarbeitung und Gestaltung der Print- und Digitalprodukte für das SMJus für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Gestaltungsrichtlinie des Freistaates Sachsen (Styleguide 2.0).
Voraussetzung für die Tätigkeit ist:
· Hochschulabschluss (Bachelor, FH-Diplom oder ein gleichwertiger Abschluss) im Bereich Kommunikations-, Grafik- oder Mediendesign oder in einer anderen verwandten Fachrichtung.
Folgende Kenntnisse und Erfahrungen sind von Vorteil:
· · Berufserfahrungen in der öffentlichen Verwaltung insbesondere im Bereich der Justiz,
· Erfahrungen in der grafischen Aufbereitung von Print- und Digitalprodukten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit,
· Erfahrungen im Bereich der visuellen Behördenkommunikation auf Social-Media und im Print- sowie Onlinebereich,
· Erfahrungen im Umgang mit Rechtsvorschriften und der kommunikativen Aufbereitung rechtlicher Themen,
· gute anwendungsbereite Kenntnisse im Umgang mit moderner Büro- und Kommunikationstechnik, mit den einschlägigen Microsoft-Office-Anwendungen sowie Erfahrungen im Umgang mit Programmen zur grafischen Gestaltung,
· Erfahrungen mit dem Programm VIS.SAX,
· Erfahrungen mit Adobe Cloud,
· eine selbständige Arbeitsweise und organisatorische Fähigkeiten,
· Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft.
Ein gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift werden vorausgesetzt. Erwartet werden darüber hinaus Flexibilität, Teamfähigkeit, Belastbarkeit sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein.
Wir bieten:
· ein verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld,
· Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen,
· ein breites Fortbildungs- und Schulungsangebot,
· günstig mobil im ÖPNV mit unserem ermäßigten Jobticket,
· 30 Tage Urlaubsanspruch,
· betriebliche Altersversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL),
· verschiedene Angebote und Kurse im Rahmen des Gesundheitsmanagements.
Die Aufgaben sind zum Teil für die mobile Arbeit geeignet. Die Abstimmung hierzu erfolgt unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange mit der Landtagsreferentin.
Der Dienstort ist Dresden. Arbeitsverhältnis und Vergütung richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung ist in Abhängigkeit vom konkreten Aufgabenzuschnitt bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L vorgesehen. Für die Dauer einer Abordnung kommt gegebenenfalls eine Zulage nach § 14 TV.L in Betracht. Aus haushaltsrechtlichen Gründen richtet sich die Ausschreibung ausschließlich an Tarifbeschäftigte.