Stellenanzeige
Sachbearbeiter Haushalt (m/w/d) im Referat 28
Stelleninformationen
Bewerbungsadresse
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete, die bereits in einem Beschäftigungsverhältnis bzw. Beamtenverhältnis zum Freistaat Sachsen stehen.
Wer sind wir?
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen ist eine oberste Landesbehörde und verantwortet unter anderem die Allgemeine Finanzpolitik sowie die öffentliche Finanzwirtschaft des Freistaates Sachsen.
Der zu besetzende Dienstposten ist in der Haushaltsabteilung dem Referat 28 zugeordnet. Das Referat 28 ist für die Haushaltsaufstellung und den Haushaltsvollzug des Staatsministeriums für Kultus (SMK), des Staatsministeriums der Finanzen (SMF) sowie des Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zuständig. Des Weiteren liegen im Verantwortungsbereich der Sächsische Landtag (SLT), der Sächsische Rechnungshof (SRH) sowie die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB). Dem Dienstposteninhaber wird die Bearbeitung der Haushaltsangelegenheiten des SMF, des SLT, des SRH sowie der SDTB obliegen.
Ihre Arbeitsaufgaben bei uns:
- Mitwirkung bei der Aufstellung der dem Referat 28 zugeordneten Einzelpläne,
- Betreuung und Bearbeitung der Vollzugsanträge, z. B. überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgaben, Umschichtungen, Umsetzungen u. ä.,
- Führung der Stellenpläne und Stellenbewirtschaftung,
- Prüfung und Stellungnahme zu Kabinettsvorlagen/Normerlassverfahren sowie zu Vorlagen des Finanzausschusses des Bundesrates, der Finanzministerkonferenz und weiterer Gremien,
- Mitwirkung bei der Vorbereitung von sonstigen überregionalen und regionalen Angelegenheiten sowie Besprechungsterminen.
Das bringen Sie zwingend mit:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom Fachhochschule oder Berufsakademie/Duale Hochschule; Bachelor Fachhochschule, Berufsakademie/Duale Hochschule oder Universität) in einer wirtschafts- oder verwaltungswissenschaftlichen Fachrichtung oder
- die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene (ehemals gehobener Dienst) der Fachrichtung Finanz-/Steuerverwaltung mit fachlichem Schwerpunkt Staatsfinanzverwaltungsdienst oder Steuerverwaltungsdienst oder der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit fachlichem Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst oder wirtschaftswissenschaftlicher und statistischer Dienst.
Von Vorteil sind:
- Kenntnisse auf dem Gebiet des Haushaltsrechts und der Haushaltssystematik,
- Erfahrungen in der staatlichen Haushaltswirtschaft, insbesondere der Haushaltsaufstellung.
Damit überzeugen Sie uns:
- Interesse an finanzpolitischen Zusammenhängen,
- das zügige Erfassen und Strukturieren komplexer Sachverhalte,
- ein selbstständiges Arbeiten mit hohem Verantwortungsbewusstsein,
- einen sicheren Umgang mit IT-Anwendungen, insbesondere mit Microsoft Word und Excel,
- Belastbarkeit und zeitliche Flexibilität bei Arbeitsspitzen im Rahmen der Haushalts-aufstellung.
Das bieten wir Ihnen:
- Das Entgelt für Beschäftigte bestimmt sich nach der Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder. Für Bedienstete, die in einem Beamtenverhältnis stehen, richtet sich die Verwendung nach dienstrechtlichen Vorschriften. Der Dienstposten ist der Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene zugeordnet und bietet Entwicklungsmöglichkeiten bis Besoldungsgruppe A 13.,
- eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in einem qualifizierten, engagierten und aufgeschlossenen Team, das Sie bei der Einarbeitung unterstützt,
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. flexible Arbeitszeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen,
- persönliche und fachliche Entwicklung durch ein umfangreiches Fortbildungsangebot sowie die Möglichkeit eigene Ideen einzubringen,
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung,
- das Angebot eines Job-Tickets.
Für eine Teilzeitbeschäftigung ist der Dienstposten grundsätzlich geeignet.
Wir suchen Sie unabhängig von Alter, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung und Herkunft. Behinderte Menschen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen gilt darüber hinaus § 164 SGB IX. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei. Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei gleicher Eignung werden Bewerberinnen gemäß § 4 Abs. 5 Sächsisches Gleichstellungsgesetz bei entsprechender Unterrepräsentanz von Frauen bevorzugt berücksichtigt.
Wir freuen uns auf Sie!
Bei Fragen zum Tätigkeitsbereich gibt Ihnen Herr Hoppe (Tel. 0351/564-42800) gern Auskunft.