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Stellenanzeige

LECOS Forschungsprofessur "Softwarebasierte Verwaltungsautomation" (m/w/d)

Stelleninformationen

Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum
Qualifikationsebene: Master, Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen und vergleichbar
Dienstort: Meißen
Anstellungsverhältnis: befristet

Bewerbungsfrist: 02.03.2026

Kennziffer: 233

Bewerbungsadresse

Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum
Rektor
Herbert-Böhme-Straße 11
01662 Meißen

E-Mail: stellenausschreibung@hsf.sachsen.de

Logo Karriere - Mach was wichtiges

An der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum ist am Fachbereich Digitale Verwaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die LECOS FORSCHUNGSPROFESSUR "SOFTWAREBASIERTE VERWALTUNGSAUTOMATION" (M/W/D) befristet für 3 Jahre zu besetzen. Eine Verstetigung der Stelle wird angestrebt.

Die Forschungsprofessur wird durch eine Stiftung der Lecos GmbH ermöglicht. Die Lecos GmbH ist mit ihren umfassenden Dienstleistungen eine etablierte Größe für kommunale IT und Digitale Transformation im öffentlichen Bereich. Als IT-Partner der öffentlichen Verwaltung unterstützt das Unternehmen seit 2001 insbesondere Kommunen dabei, Verwaltungsprozesse mit Hilfe moderner Informationstechnik neu zu organisieren und zu verbessern. Mit der Stiftung der Forschungsprofessur möchte die Lecos GmbH die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung durch anwendungsbezogene Forschung sowie eine stärkere Verknüpfung von Praxis und Lehre an der HSF Meißen unterstützen und damit einen nachhaltig wirksamen Impuls setzen.

Am Fachbereich Digitale Verwaltung werden Studierende auf eine Tätigkeit an der Schnittstelle zwischen Verwaltungshandeln und Einsatz von Informations- und Digitaltechnologie vorbereitet, um bei der Entwicklung innovativer Problemlösungen planend, vermittelnd, koordinierend und gestaltend tätig zu werden. Wesentliches Element einer zukunftsweisenden Ausbildung ist die Erschließung des Potenzials softwarebasierter Verwaltungsautomation für ein effizientes und rechtskonformes Verwaltungshandeln.

Die Forschungsprofessur soll sich im Rahmen des fachlichen Profils mit der Konzeption, Entwicklung, Einführung und dem Betrieb von Softwaresystemen, die zur Automatisierung von Verwaltungsprozessen beitragen beschäftigen. Dabei steht der gesamte Softwarelebenszyklus im Mittelpunkt: von der Anforderungsanalyse über das Design und die Implementierung bis hin zum Betrieb, zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung. Neben der Forschung ist es Ziel, Studierende zu befähigen, automatisierte Fachverfahren, KI-gestützte Entscheidungsprozesse und digitale Verwaltungsplattformen methodisch fundiert zu gestalten und zu steuern.

Darüber hinaus sind vertiefte Kenntnisse in mindestens einem der nachfolgenden Schwerpunkte gewünscht:

  • menschzentriertes Requirements-Engineering und Softwaredesign für komplexe Verwaltungssysteme,
  • Vorgehensmodelle der Softwareentwicklung (klassisch, agil und hybrid) sowie deren Anpassung an die Rahmenbedingungen öffentlicher Institutionen,
  • Produktorientierung, Kollaboration und Automatisierung in Entwicklung und Betrieb,
  • Lebenszyklusmanagement und Qualitätssicherung (Testmanagement, Versionierung, Wartung sowie Dokumentation),
  • Governance und Management großer Systemlandschaften,
  • Potenziale und Grenzen von Standardisierung im öffentlichen Kontext,
  • Digitale Souveränität im Kontext komplexer System- und Anwendungsarchitekturen sowie
  • ethische, rechtliche und Nachhaltigkeits-Aspekte des Softwareeinsatzes

Zentrale Erwartung an die Stiftungsprofessur ist das Erlebbarmachen von Digitalisierung für die öffentliche Verwaltung durch Use Cases und die Multiplikatorenfunktion der HSF Meißen. Hierfür sind u. a. enge Kooperationen zwischen der Digitalen Werkstatt der Lecos GmbH und den Arbeits- und Forschungsgebieten der HSF Meißen geplant, wodurch die interdisziplinäre Zusammenführung von Ideen und Forschung früh auch in der Lehre zur Erprobung von IT-Lösungen für die Verwaltung implementiert werden kann. Zur Ausgestaltung der Stelle als Forschungsprofessur ist eine Arbeitsaufteilung mit 70 % Forschungsaufgaben und 30 % Lehraufgaben vorgesehen.

Zwingende Voraussetzungen für die zu besetzende Stelle sind (bitte Nachweise beifügen):

1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung Informatik, Wirtschaftsinformatik, Verwaltungsinformatik, Medieninformatik oder einer vergleichbaren Fachrichtung
und
2. pädagogische Eignung sowie hochschuldidaktische Kenntnisse, die in der Regel durch selbständige Lehrtätigkeit, Erfahrungen in der Ausbildung oder die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in der Hochschuldidaktik sowie insbesondere durch eine Probevorlesung nachzuweisen sind
und
3. eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
und
4. besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer in der Regel fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Die beruflichen Erfahrungen und wissenschaftlichen Arbeitsschwerpunkte sollen sich dabei auf das oben genannte fachliche Profil der Forschungsprofessur beziehen.

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 8 Abs. 3 Fachhochschule-Meißen-Gesetz i. V. m. § 59 Abs. 5 und 6 Sächsisches Hochschulgesetz. Darüber hinaus wird die Wahrnehmung der in § 69 Abs. 1 bis 3 Sächsisches Hochschulgesetz und in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Regelstundenverpflichtung an den Hochschulen im Geschäftsbereich genannten Dienstaufgaben erwartet sowie:

  • die Bereitschaft, Lehraufgaben mit o. g. Schwerpunkten auch an anderen Fachbereichen zu übernehmen,
  • die Bereitschaft zu regelmäßiger methodisch-didaktischer Fortbildung und
  • die Bereitschaft zur Übernahme von Funktionen in der akademischen Selbstverwaltung.

Wir konnten Ihr Interesse wecken?

Dann freuen wir uns über die Zusendung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen (inkl. Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Abschlusszeugnissen und sofern vorhanden aktuellen Leistungsnachweisen wie Beurteilungen, Arbeitszeugnissen etc. sowie ggf. dem Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte) bis zum 2. März 2026.

Bitte fassen Sie bei einer Bewerbung per E-Mail die Anlagen in einer PDF-Datei mit einer Größe von maximal 10 MB zusammen.

Für weitere Informationen zur verschlüsselten Kommunikation nutzen Sie bitte die Angaben unter www.hsf.sachsen.de/kontakt.

Wir weisen gemäß Art. 6 Abs. 1c, Art. 88 Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 11 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz darauf hin, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.hsf.sachsen.de/datenschutz.

Wir sind bestrebt, Menschen mit Behinderungen oder ihnen Gleichgestellte besonders zu fördern, achten im Bewerbungsverfahren bei gleicher Eignung auf ihre bevorzugte Berücksichtigung und  fordern Sie daher ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Wir bitten, der Bewerbung einen entsprechenden Nachweis beizufügen.

Die Sächsische Staatsverwaltung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann und wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der Identität.

Es ist ein besonderes Anliegen der staatlichen Verwaltung, den Anteil von Frauen im wissenschaftlichen Bereich zu erhöhen. Daher werden mit Hinweis auf das Sächsische Gleichstellungsgesetz Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

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