Stellenanzeige
Ausbildungsstellen als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter (w/m/d) in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung
Stelleninformationen
Bewerbungsadresse
Im Landesamt für Schule und Bildung sind an den Standorten Bautzen, Leipzig und Zwickau zum Ausbildungsbeginn 1. September 2026 je eine Ausbildungsstelle als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter (w/m/d) in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung zu besetzen. Das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) ist die nachgeordnete Schulaufsichtsbehörde des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und insbesondere für die Beratung und Unterstützung der Schulen bei der eigenverantwortlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben für die Sicherung und Verbesserung der Qualität schulischer Arbeit gemeinsam mit den Schulen verantwortlich. Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung erledigen allgemeine Büro- und Verwaltungstätigkeiten in staatlichen Behörden und Einrichtungen sowie Behörden und Institutionen der Kommunen. Im Rahmen der Ausbildung lernen Sie die Büro- und Verwaltungsorganisation, das Personalwesen, das Haushalts- und Beschaffungswesen sowie die Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft am LaSuB kennen. Die abgeschlossene Ausbildung qualifiziert für Aufgaben in der mittleren Funktionsebene der gesamten öffentlichen Verwaltung. Was Sie erwartet:
Was wir bieten:
Was Sie mitbringen:
Ihre Bewerbung: Bitte legen Sie dem Bewerbungsschreiben folgende Unterlagen bei:
Zusätzlich geben Sie bitte in Ihrer Bewerbung eindeutig erkennbar an, für welchen Standort Sie sich bewerben. Wir freuen uns über Bewerbungen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder Identität. Wir sind bestrebt, Menschen mit Behinderungen oder ihnen Gleichgestellte besonders zu fördern, achten im Bewerbungsverfahren bei gleicher Eignung auf ihre bevorzugte Berücksichtigung und bitten daher um entsprechende Hinweise in der Bewerbung. Zudem bitten wir um Ihr Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen nur dann zurückgesandt werden können, wenn ihnen ein geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gern an. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! |