Hauptinhalt

Stellenanzeige

Gerichtsvollzieherausbildung (m/w/d)

Stelleninformationen

Gerichte
Qualifikationsebene: Ausbildungsstellen
Dienstort: Freistaat Sachsen
Anstellungsverhältnis: befristet

Bewerbungsfrist: 30.10.2025

Aktenzeichen: OLG-V.1-E2341/17/2

Bewerbungsadresse

Oberlandesgericht Dresden
Schloßplatz 1
01067 Dresden

Logo Karriere - Mach was wichtiges

Das Oberlandesgericht Dresden beabsichtigt, zum 15. April 2026 bis zu 13 Gerichtsvollzieheranwärterinnen bzw. Gerichtsvollzieheranwärter als Beamte auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz, Schwerpunkt Justizdienst einzustellen.

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Beamten- oder Beschäftigungsverhältnis zum Freistaat Sachsen stehen, informieren sich bitte gesondert über ihre Dienststelle. Für sie gelten abweichende Bedingungen.

Gestaltung der Ausbildung:

Beginn der vorbereitenden Ausbildung:                    15. April 2026

Beginn der Gerichtsvollzieherausbildung:                 15. Oktober 2026

Ende der Ausbildung insgesamt:                              Juni 2028

Es wechseln theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte. Die praktische Ausbildung wird bei einer Gerichtsvollzieherin bzw. einem Gerichtsvollzieher eines möglichst wohnortnahen, sächsischen Amtsgerichts absolviert. Die theoretischen Lehrgänge finden an der Bayerischen Justizakademie in 91257 Pegnitz statt.

Die Zulassungsvoraussetzungen und sonstige Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber sind aufgelistet in der Stellenausschreibung, welche nachfolgend zum Download zur Verfügung steht. Dort finden sich zudem Einzelheiten zu den Bewerbungsunterlagen.

Bewerbungen sind bis zum 30. Oktober 2025 an das Oberlandesgericht Dresden zu richten.

Ausführliche Informationen zur Ausbildung können außerdem im  Hinweisblatt "Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin / zum Gerichtsvollzieher im Freistaat Sachsen" nachgelesen werden, welches im Internet der sächsischen Justiz unter Ausbildung & Beruf abrufbar ist.

zurück zum Seitenanfang