Stellenanzeige
Geschäftsstellenverwalter (m/w/d)
Stelleninformationen
Bewerbungsadresse

Bei der Staatsanwaltschaft Dresden ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle in Vollzeit (40 Stunden/Woche) zu besetzen.
Über uns
Die Staatsanwaltschaften sind eigenständige, vom Gericht unabhängige Strafverfolgungsbehörden. In Sachsen sind bei jedem der fünf Landgerichte in Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Zwickau sowie bei dem Oberlandesgericht Staatsanwaltschaften eingerichtet.
Zur Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben (Leitung der Ermittlungsverfahren, Anklagevertretung in gerichtlichen Verfahren und Strafvollstreckung) ist die Staatsanwaltschaft Dresden in zwölf Ermittlungsabteilungen, zwei Zweigstellen und eine Vollstreckungsabteilung unterteilt.
Die Staatsanwaltschaft Dresden ist zugleich zuständige Führungsaufsichtsstelle für den gesamten Landgerichtsbezirk Dresden.
Interessante Aufgaben
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- die Geschäftsstellenverwaltung:
o Anlegen und Verwalten der Akten,
o Bearbeitung des Posteingangs und –ausgangs,
o Abfertigung von Verfügungen des Staatsanwaltes bzw. Rechtspflegers,
o Erledigen des anfallenden Schreibwerks,
o Fristenüberwachung sowie
o die Abwicklung des Publikumsverkehrs und Kommunikation mit anderen Behörden,
- die Antragsaufnahme und
- die Kostenbehandlung.
Wir bieten Ihnen
- ein vielfältiges, anspruchsvolles und verantwortungsvolles Aufgabengebiet in einem engagierten und aufgeschlossenen Team,
- einen schnellen Einstieg mit individueller und kontinuierlicher Einarbeitung,
- Weiterqualifizierungsprogramme für Quereinsteiger,
- Fortbildungen zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung,
- flexible und familienfreundliche Arbeits- und Teilzeitmodelle, sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
- 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr, sowie dienstfrei am 24. und 31. Dezember,
- eine Vergütung gemäß den Vorschriften des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L),
- Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen, leistungsorientierte Prämien,
- betriebliche Altersvorsorge bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL),
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung,
- ergonomische Arbeitsplatzausstattung,
- Mobilität im ÖPNV mit unserem ermäßigten Jobticket.
Vergütung:
Die Stelle ist der Laufbahngruppe 1 Einstiegsebene 2 zugeordnet. Die Eingruppierung erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen und der zur Übertragung vorgesehenen Aufgaben in der Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder.
Sie bringen mit
Zwingende Voraussetzung für die Tätigkeit ist
- eine erfolgreich abgeschlossene Laufbahnausbildung in der Fachrichtung Justiz (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene) oder
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Justizfachangestellte/r oder Justizfachwirt/in oder
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellte/r
Zudem werden im Rahmen Ihrer Tätigkeit erwartet:
- sicherer Umgang mit PC und MS-Office-Anwendungen sowie die Bereitschaft zur Einarbeitung in Fachanwendungen,
- eine selbstständige, strukturierte und gewissenhafte Arbeitsweise,
- hohe Einsatzbereitschaft, Kommunikations- und Teamfähigkeit, Organisationsvermögen, Belastbarkeit und Flexibilität.
Ihre Bewerbung
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, insbesondere auch von Frauen. Bitte sende Sie uns Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (u. a. Lebenslauf, Lichtbild, Nachweis Berufsabschluss, weitere Zeugnisse) unter dem Aktenzeichen StAD-E5112/13/15 als PDF-Datei per E-Mail an verwaltung@stadd.justiz.sachsen.de. Bitte fassen Sie die Anlagen in einer PDF-Datei (max. 10 MB) zusammen.
Alternativ können Sie Ihre Bewerbung gerne auch postalisch an folgende Adresse senden:
Staatsanwaltschaft Dresden
Verwaltung
Lothringer Str. 1
01069 Dresden
Bewerbungen, die nach der Bewerbungsfrist eingehen, können keine Berücksichtigung finden.
Um schriftliches Einverständnis der Beteiligung der örtlichen Personalvertretungen zur Teilnahme an den Auswahlgesprächen wird gebeten. Weiterhin wird um Verständnis gebeten, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen berücksichtigt werden können.
Interessentinnen und Interessenten, die bereits in einem Beschäftigungsverhältnis zum Freistaat Sachsen stehen, sollen ihre Bewerbung nach Möglichkeit über die personalverwaltende Dienststelle auf dem Dienstweg einreichen. Bewerberinnen und Bewerber, die bereits beim Freistaat Sachsen beschäftigt sind, werden zusätzlich gebeten, ihre Zustimmung zur Einsicht in die Personalakte zu erteilen.
Grundsätzlich gilt: Wir suchen Sie unabhängig von Alter, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung und Herkunft.
Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei.
Ihre Fragen wurden nicht alle beantwortet?
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren und zur Stellenausschreibung allgemein können Sie sich an
Frau Kosmata (Telefon 0351 446-2018) wenden. Haben wir Ihr Interesse für eine Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft Dresden geweckt? Dann freuen wir uns darauf, Sie kennenzulernen! Gerne können Sie sich zur Vorbereitung unter https://www.justiz.sachsen.de/stadd/ informieren.
Hinweise zum Bewerbungsverfahren:
Mit Ihrer Bewerbung erteilen Sie gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Bei ausländischen Abschlüssen benötigen wir eine Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org/zab).
Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sind auf der Internetseite der Staatsanwaltschaft Dresden (https://www.justiz.sachsen.de/stadd/datenschutz-4092.html) einsehbar.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden. Zudem bitten wir um Ihr Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen nur dann zurückgesandt werden können, wenn ihnen ein geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.