Hauptinhalt

Stellenanzeige

Sachbearbeiter Obere Jagdbehörde (m/w/d)

Stelleninformationen

Staatsbetrieb Sachsenforst
Qualifikationsebene: Bachelor, Diplom (FH/BA) und vergleichbar
Dienstort: 01796 Pirna
Anstellungsverhältnis: unbefristet

Bewerbungsfrist: Mon Jul 21 23:59:59 CEST 2025

Kennziffer: 22/2025

Bewerbungsadresse

Staatsbetrieb Sachsenforst
Referat 11 - Personal, Organisation, Personalrecht
Bonnewitzer Str. 34
01796 Pirna OT Graupa

E-Mail: sbs.bewerbungen@smekul.sachsen.de

Logo Karriere - Mach was wichtiges

Über uns

Sachsenforst ist der größte forstwirtschaftliche Arbeitgeber Sachsens und größter Bewirtschafter natürlicher Ressourcen für den sächsischen Staatswald und gewährleistet mit seinen ca. 1.400 Bediensteten eine nachhaltige und ökologisch orientierte Waldbewirtschaftung.

Interessante Aufgaben

−    Bearbeitung von Anträgen auf Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe einschließlich der Prüfung von Auszahlungsanträgen und Verwendungsnachweisen

−    Mitwirkung bei der Bewirtschaftung der Jagdabgabemittel und der Bearbeitung von Widersprüchen

−    Erstellung von Berichten sowie Führung und Auswertung von Statistiken zum Vollzug der Jagdabgabe

−    Mitwirkung an der Bearbeitung von jagdrechtlichen Sachverhalten und jagdbehördlichen Verfahren

−    Mitwirkung beim Sächsischen Wildmonitoring und bei Angelegenheiten der Jägerprüfung

−    Mitarbeit bei fachaufsichtlichen Kontrollen der unteren Jagdbehörden sowie Beratung und Schulung der unteren Jagdbehörden

Wir bieten Ihnen

−    für Beschäftigte eine nach Entgeltgruppe 9b TV-L bewertete Stelle (Hier finden Sie die aktuelle Entgelttabelle) zzgl. Jahressonderzahlung

−    für Beamte eine Besoldung bis Besoldungsgruppe A10/A11 (Hier finden Sie die aktuelle Besoldungstabelle)

−    30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr und zusätzlich dienstfrei am 24. und 31. Dezember

−    flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten mit Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten

−    einen sicheren Arbeitsplatz mit interessanten und vielfältigen Aufgaben

−    Fortbildungen zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung

−    ein vergünstigtes Monatsticket für den Personennahverkehr (Job-Ticket)

Sie bringen mit

−    ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom (FH), Bachelor) in der Fachrichtung allgemeine /öffentliche Verwaltung oder Recht oder

−    erfolgreich abgeschlossene Laufbahnprüfung für eine Verwendung in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene der Fachrichtung Agrar- und Forstverwaltung, Schwerpunkt Forstdienst oder

−    erfolgreicher Abschluss der Laufbahnausbildung für eine Verwendung in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene der Fachrichtung Agrar- und Forstverwaltung, Schwerpunkt Forstdienst

bis Ende September 2025

−    anwendungsbreite EDV-Kenntnisse und sicherer Umgang mit Standardsoftware (MS-Office-Anwendungen)

−    Kenntnisse im Jagd- und Naturschutzrecht, Haushalts- und Verwaltungsrecht sowie in der Erstellung behördlicher Bescheide

−    Führerschein Klasse B und die Bereitschaft zum Außendienst

Idealerweise:

−    bestandene Jägerprüfung

−    Kenntnisse im Forstrecht

−    Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet Geografischer Informationssysteme (GIS)

−    Grundkenntnisse bei der Anwendung des Mittelbewirtschaftungssytems SaxMBS

−    Erfahrungen in der Erstellung behördlicher Bescheide

 

Ihre Bewerbung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung (Lebenslauf, Nachweise, Zeugnisse), insbesondere von Frauen, unter der oben genannten Kennziffer per E-Mail an sbs.bewerbungen@smekul.sachsen.de. Bitte fassen Sie die Anlagen in einer PDF-Datei (max. 10 MB) zusammen. 

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Behne (Personalsachbearbeiterin), Telefon 03501 542-413, zur Verfügung.

 Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei.

Frauen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt, es sei denn, dass in der Person eines Mitbewerbers liegende rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen (§ 7 Abs. 1 und 2 SächsGleiG).

zurück zum Seitenanfang