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Stellenanzeige

Leitung des Referates 3 „Kriminalitätsbekämpfung“

Stelleninformationen

Geschäftsbereich Staatsministerium des Innern
Qualifikationsebene: Master, Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen und vergleichbar
Dienstort: Chemnitz
Anstellungsverhältnis: unbefristet

Bewerbungsfrist: Fri Jul 18 23:59:59 CEST 2025

Kennziffer: 1583

Bewerbungsadresse

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Referat 35
Wilhelm-Buck-Straße 2
01097 Dresden

E-Mail: bewerbungen@smi.sachsen.de

Logo Karriere - Mach was wichtiges

Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, Abteilung 3 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium – 
ist zum 1. September 2025 der Dienstposten der Leitung des Referates 3 „Kriminalitätsbekämpfung“ bei der Polizeidirektion Chemnitz zu besetzen. 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete, die sich bereits in einem unbefristeten Dienstverhältnis zum Freistaat Sachsen befinden.

Der Dienstposten der Leitung des Referat 3 „Kriminalitätsbekämpfung“ bei der Polizeidirektion Chemnitz ist nach Besoldungsgruppe A 15 SächsBesG bewertet und der Leitung des Führungsstab, zugleich Vertretung der Leitung der Polizeidirektion, bei der Polizeidirektion Chemnitz nachgeordnet.

Der Leitung des Referates 3 „Kriminalitätsbekämpfung“ bei der Polizeidirektion Chemnitz obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Vorgesetzte/r (m/w/d) aller Bediensteten des Referates,

  • Gewährleistung der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Dienstaufgaben des Referates,

  • Vorbereitung von Entscheidungen in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der allgemeinen und besonderen Kriminalitätsbekämpfung der Polizeidirektion und deren Umsetzung,

  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung kriminalpolizeilicher Einsätze der Polizeidirektion,

  • Erarbeitung und Fortschreibung des Kriminalitätslagebildes und Auswertung der Kriminalitätslage/Sicherheitslage/Staatsschutzlage,

  • Erarbeitung von Konzeptionen zur Kriminalitätsbekämpfung bzw. - vorbeugung,

  • Koordinierung und Abstimmung direktions- und länderübergreifender Maßnahmen der präventiven und repressiven Kriminalitätsbekämpfung,

  • Zusammenarbeit mit den Inspektions- und Revierleitungen in allen Fragen der Kriminalprävention und Strafverfolgung,

  • Koordination der Zusammenarbeit mit der Justiz und den kommunalen Gremien zur Kriminalprävention.

Sie können sich bewerben, wenn Sie

  • sich mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 SächsBesG der Laufbahngruppe 2, zweite Einstiegsebene der Fachrichtung Polizei (LG 2.2 Pol) befinden,

  • mindestens jeweils zweijährige Erfahrungen auf wenigstens zwei unterschiedlichen Dienstposten der LG 2.2 Pol haben (davon eine Stabs- oder Lehrverwendung sowie eine Linienverwendung[1], mindestens eine der Verwendungen hat zudem Vorgesetztenfunktion zu beinhalten; bei einer Verwendung im Ausland, in einer obersten Staatsbehörde, bei einem anderen Dienstherrn sind einjährige Erfahrungen ausreichend),

  • Einsatzerfahrung sowie

  • fundiertes und anwendungsbereites kriminalpolizeiliches Fachwissen besitzen.

Für die Wahrnehmung der Aufgaben sind neben einer besonders ausgeprägten 
Führungskompetenz vor allem auch der Einsatz unterschiedlicher Arbeitsmethoden, 
Verhandlungsgeschick, Verantwortungsbewusstsein, Innovationspotential und Konfliktfähigkeit sowie eine sehr gute Kommunikationsfähigkeit erwartet.

Für die Besetzung des Dienstpostens ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz – 
SächsSÜG) erforderlich.

Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.

Eine Besetzung der Stelle durch Teilzeitbedienstete (m/w/d) ist möglich.

Frauen werden ebenfalls ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Auf die bevorzugte Berücksichtigung nach Maßgabe des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.


 

[1] Ausnahmen gemäß Punkt II Nr. 2 Buchst. B) des Schreibens des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 20. Dezember 2019, Az.: 35-0301/36/2, möglich

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