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Stellenanzeige

Sachbearbeiter Innenrevision (m/w/d)

Stelleninformationen

Staatsbetrieb Sachsenforst
Qualifikationsebene: Bachelor, Diplom (FH/BA) und vergleichbar
Dienstort: 01796 Pirna
Anstellungsverhältnis: unbefristet

Bewerbungsfrist: Wed Jul 09 23:59:59 CEST 2025

Kennziffer: 21/2025

Bewerbungsadresse

Staatsbetrieb Sachsenforst
Referat 11 - Personal, Organisation, Personalrecht
Bonnewitzer Str. 34
01796 Pirna OT Graupa

E-Mail: sbs.bewerbungen@smekul.sachsen.de

Logo Karriere - Mach was wichtiges

Über uns

Sachsenforst ist der größte forstwirtschaftliche Arbeitgeber Sachsens und größter Bewirtschafter natürlicher Ressourcen für den sächsischen Staatswald und gewährleistet mit seinen ca. 1.400 Bediensteten eine nachhaltige und ökologisch orientierte Waldbewirtschaftung.

Interessante Aufgaben

−     Beschreibung und Analyse betrieblicher Prozesse, Mitwirkung an der Erstellung von Risikoanalysen, Unterstützung und Bewertung des Risikomanagements

−     Mitarbeit bei der Auswahl von Prüfungsschwerpunkten und der Erstellung von Jahresplänen mit der Geschäftsführung

−     Vorbereitung, Unterstützung und Durchführung planmäßiger und anlassbezogener Prüfungen zur Recht- und Ordnungsmäßigkeit, Funktionsfähigkeit und   Zweckmäßig-

        keit des Verwaltungshandelns sowie zur Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

−     Mitwirkung an und Erstellung von Revisionsberichten und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen an die Geschäftsführung

−     Erhebung von Datengrundlagen und Führung von Datenbanken, Pflege des Datenpools und Auswertung der erhobenen Daten

−     Wahrnehmung der Aufgaben als Prüfer für unvermutete Prüfungen gemäß VwV zur Sächsischen Haushaltsordnung und nach der Finanz- und Kassenordnung des Staats-

       betriebes Sachsenforst

−     Vollzug der VwV Anti-Korruption und der VwV Sponsoring

Wir bieten Ihnen

−    für Beschäftigte eine nach Entgeltgruppe 9b TV-L bewertete Stelle (Hier finden Sie die aktuelle Entgelttabelle) zzgl. Jahressonderzahlung

−    für Beamte eine Besoldung bis Besoldungsgruppe A10/11 (Hier finden Sie die aktuelle Besoldungstabelle)

−    30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr und zusätzlich dienstfrei am 24. und 31. Dezember

−    flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten mit Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten

−    einen sicheren Arbeitsplatz mit interessanten und vielfältigen Aufgaben

−    Fortbildungen zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung

−    ein vergünstigtes Monatsticket für den Personennahverkehr (Job-Ticket)

Sie bringen mit

−     abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom (FH), Bachelor oder höherwertig) in der Fachrichtung allgemeine/öffentliche Verwaltung, Recht, Betriebswirtschaft, Wirt-

        schaftsrecht oder einen vergleichbaren Abschluss oder

−     abgeschlossene Laufbahnprüfung für eine Verwendung in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene der Fachrichtung Agrar- und Forstverwaltungsfundierte Rechts- und 

        Verwaltungskenntnisse, insbesondere zur sächsischen Haushaltsordnung sowie einschlägiger Verwaltungsvorschriften und Dienstanweisungen

−     ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick, Entscheidungsfreude, Durchsetzungsvermögen und hohes Maß an Selbständigkeit

−     Führerschein Klasse B 

Idealerweise:

−    mehrjährige Berufserfahrung in der  Öffentlichen Verwaltung 

Ihre Bewerbung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung (Lebenslauf, Nachweise, Zeugnisse), insbesondere von Frauen, unter der oben genannten Kennziffer per E-Mail an sbs.bewerbungen@smekul.sachsen.de. Bitte fassen Sie die Anlagen in einer PDF-Datei (max. 10 MB) zusammen. 

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Seidel, Telefon 03501 542-416, zur Verfügung. 

Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei. 

Frauen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt, es sei denn, dass in der Person eines Mitbewerbers liegende rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen (§ 7 Abs. 1 und 2 SächsGleiG).

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