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Stellenanzeige

Rechtspfleger (m/w/d) für einen Einsatz in den Staatsanwaltschaften Dresden, Leipzig, Chemnitz, Görlitz und Zwickau

Stelleninformationen

Staatsanwaltschaften
Qualifikationsebene: Bachelor, Diplom (FH/BA) und vergleichbar
Dienstort: Dresden, Leipzig, Chemnitz, Görlitz, Zwickau
Anstellungsverhältnis: unbefristet

Bewerbungsfrist: Mon Jul 08 23:59:59 CEST 2024

Aktenzeichen: E-2320/14/1

Bewerbungsadresse

Generalstaatsanwaltschaft
Personal/Verwaltung
Lothringer Straße 1
Postfach 12 07 27
01069 Dresden

E-Mail: verwaltung@gensta.justiz.sachsen.de

Logo Karriere - Mach was wichtiges

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden sieht Bewerbungen 

von Rechtspflegern (m/w/d) 


für einen Einsatz in den Staatsanwaltschaften Dresden, Leipzig, Chemnitz, Görlitz und Zwickau entgegen.

Die Ausschreibung dient ausschließlich der Personalgewinnung und richtet sich daher ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die noch nicht in einem unbefristeten Arbeits- oder Dienstverhältnis zum Freistaat Sachsen stehen.

 

 

Die Übernahme anderer Aufgaben der Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizdienst ist nicht ausgeschlossen.

 

Insbesondere bieten wir Ihnen:

 

  • einen möglichst heimatnahen Einsatz bei den Staatsanwaltschaften Dresden, Leipzig, Chemnitz, Görlitz (mit Zweigstelle Bautzen) und Zwickau (mit Zweigstelle Plauen)
  • flexible Arbeits- und Teilzeitmodelle,
  • EDV-fachverfahrensunterstützte Abwicklung der Strafverfahren (Fachverfahren web.sta und Textsystem TV.sta),
  • perspektivisch flächendeckende Nutzung der elektronischen Akte,
  • Möglichkeit des mobilen Arbeitens,
  • Jobticket

 

Bei erfolgreicher Bewerbung werden Sie unter Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe zum Justizinspektor/ zur Justizinspektorin (Besoldungsgruppe A 9 SächsBesG) ernannt.

 

Im Rahmen dieses Beamtenverhältnisses bestehen grundsätzlich Entwicklungsmöglichkeiten nach den näheren Bestimmungen des Personalentwicklungskonzepts der Generalstaatsanwaltschaft Dresden bis Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage.

 

Beamtinnen und Beamte anderer Dienstherrn benötigen für eine Übernahme in den Dienst des Freistaates Sachsen das Einverständnis ihres bisherigen Dienstherrn im Sinne des § 15 Abs. 3 Satz 1 BeamtStG. Eine Übernahme ist grundsätzlich auch außerhalb des Eingangsamtes möglich.

 

Wir erwarten von Ihnen

 

  • die Befähigung für das Rechtspflegeramt im Sinne des § 2 Abs. 1 RPflG, 
  • anwendungsbereite Kenntnisse zu den gängigen MS-Office-Programmen,
  • die Fähigkeit, selbständig Entscheidungen zu treffen,
  • Aufgeschlossenheit gegenüber der Digitalisierung der Arbeitswelt,  
  • ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität, Effizienz, Entscheidungsfreude und Teamfähigkeit,
  • Interesse an der Rechtsmaterie des Strafvollstreckungs- und Zwangsvollstreckungsrechts,
  • ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und
  • die Bereitschaft zur ständigen Fortbildung.

 

 

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, die Sie bitte schriftlich oder per E-Mail (in einem PDF) an die oben genannte Adresse schicken. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung neben einem kurzen Anschreiben insbesondere einen tabellarischen Lebenslauf, das Zeugnis über Ihre (Fach-) Hochschulreife, das Zeugnis über das Bestehen der Rechtspflegerprüfung und – soweit vorhanden – Arbeitszeugnisse, sonstige fachlichen Beurteilungen und Nachweise über Fortbildungen bei.

 

Die Besetzung der Stellen ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet, wobei aufgrund der Beschaffenheit der Arbeitsaufgabe eine Teilzeitquote von mindestens 75 % notwendig ist.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens sowie zur Einsichtnahme durch die am Bewerbungsverfahren Beteiligten in Ihre Bewerbungsunterlagen erteilen. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Die Daten werden nach endgültigem Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht, soweit sie nicht mehr notwendig sind.

 

Zudem bitten wir um Ihr Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen nur dann zurückgesandt werden können, wenn ihnen ein geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

 

Es wird um Beachtung gebeten, dass die Eingangsbestätigung ausschließlich per E-Mail versandt wird.

 

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat sich die Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Frauen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, welche die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.

 

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sind auf der Internetseite der Generalstaatsanwaltschaft Dresden (https://www.justiz.sachsen.de/gensta/datenschutz.html) einsehbar.

 

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