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Stellenanzeige

Ausbildung zum Finanzwirt/zur Finanzwirtin (m/w/d) ab 1. September 2024

Stelleninformationen

Landesamt für Steuern und Finanzen
Qualifikationsebene: Ausbildungsstellen
Dienstort: Sachsen
Anstellungsverhältnis: unbefristet

Bewerbungsfrist: Sun Mar 31 23:59:59 CEST 2024

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Bewerbungsadresse

Landesamt für Steuern und Finanzen
Aus - und Fortbildung
Brückenstraße 10
09111 Chemnitz

Logo Karriere - Mach was wichtiges

Finanzwirte sind überwiegend im Innendienst der Finanzämter tätig. Sie erledigen viele begleitende Arbeiten, die bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen sowie der Festsetzung, Erhebung und Beitreibung der Steuern anfallen. Darüber hinaus werden Finanzwirte zusätzlich auch im Außendienst als Lohnsteueraußenprüfer oder als Vollziehungsbeamte eingesetzt. Je nach Einsatzgebiet ist ein besonderes Einfühlungsvermögen in die wirtschaftlichen, finanziellen und persönlichen Verhältnisse des Steuerbürgers erforderlich sowie Anpassungsfähigkeit, sicheres Auftreten und Geschick bei Verhandlungen mit den Steuerbürgern oder deren steuerlichen Vertretern.

Was Sie lernen:

 praktische Ausbildung im Finanzamt (verschiedene Arbeitsgebiete, z. B.: Veranlagung, Bewertung, Finanzkasse, Einheitlicher Erhebungsbezirk)

 zusätzlich dienstbegleitende Ausbildungsarbeitsgemeinschaften, um die erworbenen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verknüpfen und zu üben

 theoretische Ausbildung (Steuerrecht und Anwendung, 8 Monate Fachwissen)

Wo Sie eingesetzt werden:

 im Finanzamt, z. B.

  •  Sonstiger Veranlagungsbereich oder Arbeitnehmerstelle
  •   Informations- und Annahmestelle
  •   Finanzkasse, Einheitlicher Erhebungsbezirk
  •   Außendienst (Lohnsteueraußenprüfung)
  •   Bewertungsstelle
  •   Grunderwerbsteuerstelle
  •   Umsatzsteuer-Voranmeldestelle

 im Landesamt für Steuern und Finanzen

Gehalt während der Ausbildung: 1378,41 EUR

Was Sie mitbringen müssen:
Eingestellt werden kann, wer mindestens die mittlere Reife nachweist oder die Hauptschule erfolgreich besucht hat. Zusätzlich zum Hauptschulabschluss muss eine für die Laufbahn förderliche Berufsausbildung abgeschlossen sein. Es kann auch ein Bildungsabschluss vorgelegt werden, der dem Realschulabschluss gleichwertig anerkannt ist. Sie sollten über gute Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik, Gemeinschaftskunde und Geschichte verfügen. Des Weiteren müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen (deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedsstaates, gesundheitliche Eignung, Führungszeugnis ohne Eintrag und am Tag der Einstellung das 42. Lbj. nicht vollendet*) erfüllt sein. Bewerber/innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann melden Sie sich bitte unter www.hsf.sachsen.de/bewerberportal/ausbildung/bewerbung zum schriftlichen Auswahltest an.
Nach erfolgtem Test erhalten Sie zeitnah vom Landesamt für Steuern und Finanzen weitere Informationen.

*Ausnahmen gem. § 7 SächsBG

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