Hauptinhalt

Stellenanzeige

Praktikum in der »Geschäftsstelle des Beauftragten für Inklusion und des Sächsischen Landesbeirats für die Belange von Menschen mit Behinderungen (GS / LB IB)« der Sächsischen Staatskanzlei (verfügbar bis Juni 2024 & ab Februar 2025)

Stelleninformationen

Sächsische Staatskanzlei
Qualifikationsebene: Praktikumsstellen
Dienstort: 01097 Dresden
Anstellungsverhältnis: unbefristet

Bewerbungsfrist: Keine Frist

:

Bewerbungsadresse

Sächsische Staatskanzlei
Archivstraße 1
01097 Dresden

E-Mail: Kathrin.Moreno@sk.sachsen.de

Logo Karriere - Mach was wichtiges

Voraussetzung ist, dass Sie sich in einem laufenden Studium befinden und Interesse für das Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen  mitbringen. Sie sollten außerdem sicher sein im Umgang mit den gängigen MS Office-Anwendungen, können Briefe und Schriftstücke gut und stilsicher formulieren und stehen mindestens für eine Dauer von 7 Wochen in Vollzeit zur Verfügung. Persönlich überzeugen Sie durch Team- und Kommunikationsfähigkeit, hohe Einsatzbereitschaft und die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten.

Während Ihres Praktikums sind Sie im Bereich beider Geschäftsstellen eingebunden. Zu den Praktikumsinhalten zählen insbesondere

  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Gremiensitzungen sowie bei Terminen des Landesinklusionsbeauftragten und der Geschäftsstellen,
  • Unterstützung bei der Bearbeitung von Bürgeranliegen,
  • Auswertung von Positionspapieren, Empfehlungen u. ä.
  • Rechercheaufgaben.

Als Bewerbungsunterlagen benötigen wir:

  • ein aussagefähiges Anschreiben mit Angaben zu Ihrer Motivation und zum gewünschten Praktikumszeitraum
  • den ausgefüllten Bewerbungsbogen
  • einen tabellarischen Lebenslauf (Foto optional)
  • eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (nachträgliche Vorlage auch für den gesamten Praktikumszeitraum)
  • eine Kopie des Abiturzeugnisses
  • eine Kopie der letzten Leistungsnachweise

Bewerben Sie sich um ein Pflichtpraktikum, ist außerdem ein Auszug aus der Studien-, Prüfungsordnung, Zulassungsvorschrift bzw. eine Bestätigung der Hochschule als Nachweis über die Dauer des Pflichtpraktikums vorzulegen. Sofern Sie ein freiwilliges Praktikum begleitend zu Ihrem Studium ableisten wollen, ist dies bis zu einer Dauer von maximal drei Monaten möglich.

Es gibt keine festen Bewerbungsfristen, jedoch sollte Ihre Bewerbung rechtzeitig vor Beginn des Praktikums (mindestens 6 Wchen vorher) vorliegen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Zahlung einer Praktikumsvergütung möglich.

Die Sächsische Staatskanzlei behält es sich vor, nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen ein persönliches Gespräch mit Ihnen zu führen.

Hinweise zum Verwendung Ihrer Daten gemäß DSGVO finden Sie unter https://www.sachsen.de/datenschutz.html.

zurück zum Seitenanfang