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Justizwachtmeister/in

Als Justizwachtmeister sind Sie für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften zuständig. Darüber hinaus können Sie verschiedene Aufgaben in den Justizgebäuden wahrnehmen und damit einen wichtigen Beitrag zum reibungslosen Betrieb der Justizbehörden leisten.

In diesem Beruf werden Sie folgende Aufgaben übernehmen:

  • Einlasskontrolle,
  • Vorführung Gefangener zu Verhandlungen der Strafgerichte,
  • Sitzungsdienst zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Gerichtssaal,
  • Organisation des Postein- und -ausgangs samt Postumlauf in den Justizgebäuden,
  • Tätigkeiten in der Justizverwaltung, wie z.B. Verteilung von Büromaterial, Dienstgänge,
  • Einzelne Hausmeistertätigkeiten in den Justizgebäuden,
  • Fahrtätigkeiten mit Dienst-Kfz.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie

  • die Hauptschule erfolgreich beendet haben oder über einen gleichwertigen bzw. weitergehenden Schulabschluss verfügen,
  • ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein haben,
  • ein sicheres Auftreten und Geschick im Umgang mit Menschen sowie Konfliktfähigkeit zu Ihren Eigenschaften zählen,
  • über ein hohes Maß an sozialer Kompetenz verfügen
  • Teamarbeit schätzen.

Mit diesem Beruf können Sie beim Freistaat Sachsen in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • alle Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Ausbildungsdauer

Teilnahme an einer berufsbegleitenden, achtwöchigen theoretischen Unterweisung für neu eingestellte Justizwachtmeister am Ausbildungszentrum Bobritzsch. Von den Justizbehörden als geeignet eingestufte Bewerber werden in der Regel als Justizbeschäftigte eingestellt. Mit Abschluss der Unterweisung und nach Ablauf eines Jahres werden die Beschäftigten, soweit die individuellen Voraussetzungen vorliegen, in der Regel zu Beamten der Laufbahngruppe 1.1 ernannt.

Ausbildungsvergütung (brutto – Stand 1. Januar 2019)

Die Bediensteten werden mit Einstellung nach den Vorgaben des TV-L als Tarifbeschäftigte in der Entgeltgruppe E3 vergütet.

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen/Zuschläge oder sonstige Entgelt- bzw. Besoldungsbestandteile gezahlt.

Ausbildungsbehörden

  • Gerichte und Staatsanwaltschaften (Einstellungsbehörde)
  • Ausbildungszentrum Bobritzsch (theoretische Ausbildung)
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