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Justizfachwirt/in / Duale Ausbildung Laufbahngruppe 1.2

Als Justizfachwirte nehmen Sie büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften wahr. Sie sind überwiegend in Service-Einheiten und Geschäftsstellen in den verschiedenen Fachgebieten der Justiz tätig und die Schnittstelle zwischen den Bürgern einerseits, den Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern andererseits. Ihre sorgfältige Aktenführung, Pflege von Registern und Datenbanken und die organisatorische Vorbereitung von Gerichtsverhandlungen sind ein wichtiger Baustein für einen reibungslosen Verfahrensgang.

In diesem Beruf werden Sie folgende Aufgaben übernehmen:

  • Posteingang und -ausgang,
  • Fristen berechnen und überwachen,
  • Protokolle in der mündlichen Verhandlung erstellen,
  • Schriftstücke, wie z.B. Urteile und Beschlüsse, nach aufgezeichnetem Diktat schreiben, ausfertigen und beglaubigen,
  • Vorschüsse und Gerichtskosten berechnen und den Zahlungseingang prüfen,
  • Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige festsetzen,
  • Zustellungen veranlassen und deren Ausführung überwachen,
  • Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen von Bürgern aufnehmen.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie

  • die Realschulprüfung erfolgreich absolviert haben oder über einen gleichwertigen bzw. weitergehenden Schulabschluss verfügen,
  • ein grundlegendes Interesse an rechtlichen Zusammenhängen haben,
  • gerne im Team arbeiten,
  • hohe Ansprüche an die Qualität Ihres Arbeitsergebnisses stellen,
  • Einfühlungsvermögen im Kontakt mit hilfe- und rechtsuchenden Bürgern mitbringen,
  • offen für eine vorwiegend bildschirmgebundene Tätigkeit und die Arbeit mit unterschiedlichsten EDV-Anwendungen sind.

Mit diesem Beruf können Sie beim Freistaat Sachsen in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • Serviceeinheiten und Geschäftsstellen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften,
  • Verwaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften,
  • Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.

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Ausbildungsdauer

2 Jahre

Ausbildungsvergütung (brutto – seit 1. Januar 2020)

  1. Ausbildungsjahr: 1.328,41 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.328,41 €

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen/Zuschläge oder sonstige Entgelt- bzw. Besoldungsbestandteile gezahlt.

Ausbildungsbehörden

  • Ausbildungszentrum Bobritzsch (theoretische Ausbildung)
  • Gerichte und Staatsanwaltschaften (praktische Ausbildung)

Zusatzinformationen

Die Tätigkeitsfelder der Justizfachwirte sind nahezu deckungsgleich mit denjenigen der tarifbeschäftigten Mitarbeiter in den Serviceeinheiten. Auch ohne die Beamtenausbildung zum Justizfachwirt ist im Einzelfall ein Einstieg als Tarifbeschäftigter, z.B. für Verwaltungs- oder Rechtsanwaltsfachangestellte und Bewerber mit vergleichbaren Abschlüssen ggfs. mit einer entsprechenden berufsbegleitenden Zusatzausbildung (14-wöchige Qualifizierung im Ausbildungszentrum Bobritzsch), möglich.

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