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Gerichtsvollzieher/in

Gerichtsvollzieher sorgen für ein rechtsstaatliches Verfahren bei der Zustellung und Vollstreckung gerichtlicher Verfügungen, Urteile und Ladungen. Sie geben dem Rechtsstaat im unmittelbaren Kontakt mit den Bürgern ein Gesicht und sorgen für eine den Interessen von Gläubiger und Schuldner gerecht werdende Vollstreckung. Sie erledigen die ihnen übertragenen, verantwortungsvollen Aufgaben selbstständig und führen ihren gesamten Geschäftsbetrieb eigenverantwortlich.

In diesem Beruf werden Sie folgende Aufgaben übernehmen:

  • Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen,
  • Abnahme der Vermögensauskunft,
  • Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke,
  • Durchführung von Räumungen,
  • Einholung von Auskünften über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldner,
  • Verwaltung der Verfahren und des Dienstkontos mit entsprechenden EDV-Verfahren,
  • selbständige Organisation der erforderlichen Büroaufgaben.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie

  • über eine berufliche Bildung verfügen, die der eines Justizfachwirtes entspricht bzw. vergleichbar ist oder eine sonstige Berufsausbildung haben, die für die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers förderlich ist,
  • ein ausgeprägtes Organisationsvermögen, eine selbständige, sorgfältige Arbeitsweise und Gefallen an einer Tätigkeit im Außendienst haben,
  • konfliktfähig sind und über ein hohes Maß an sozialer Kompetenz verfügen,
  • ein besonderes Verantwortungsbewusstsein an den Tag legen,
  • Verhandlungsgeschick und gute Kommunikationsfähigkeit zu Ihren Eigenschaften zählen,
  • gern und sicher mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik arbeiten.

Mit diesem Beruf können Sie beim Freistaat Sachsen in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • bei einem Amtsgericht als Gerichtsvollzieher mit eigenem Vollstreckungsbezirk und eigenem Büro, in der Regel mit eigener, angestellter Büro- und Schreibhilfe.

Ausbildungsdauer

20 Monate bei der regulären Gerichtsvollzieherausbildung bzw.
26 Monate für Bewerber, die noch nicht in einem Beamtenverhältnis zum Freistaat Sachsen stehen und eine vorbereitende Ausbildung absolvieren müssen.

Ausbildungsvergütung (brutto – seit 1. Januar 2020)

  1. Ausbildungsjahr: 1.328,41 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.328,41 €
  3. Ausbildungsjahr: 1.328,41 €

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen/Zuschläge oder sonstige Entgelt- bzw. Besoldungsbestandteile gezahlt.

Ausbildungsbehörden

  • Bayerische Justizakademie in Pegnitz (theoretische Ausbildung)
  • Gerichtsvollzieher im Freistaat Sachsen (praktische Ausbildung)
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