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Bachelor of Laws Sozialversicherung

Der Bachelorstudiengang Sozialversicherung (BaSVs) bereitet Studierende auf eine Tätigkeit in den Aufgabengebieten der Rentenversicherung vor. Nach dem dreijährigen Studium können Absolventinnen und Absolventen mit dem erworbenen Bachelor of Laws (LL. B.) in die erste Einstiegsebene der höheren Laufbahn der Fachrichtung Gesundheit und Soziales einsteigen. Der Studiengang beginnt jährlich im September. 

In diesem Beruf werden Sie folgende Aufgaben übernehmen:

  • Berechnen und Zahlen von Alters-, Erwerbsminderungs-, Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten
  • Klärung der Versicherungskonten einschließlich der Erstellung von Rentenauskünften
  • Veranlassung und Zahlung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Informationen und individuelle Beratung in den Auskunfts- und Beratungsstellen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie

  • eine Hochschulzugangsberechtigung mit guten Noten haben (z.B. Abitur, Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss),
  • Interesse für soziale, gesellschaftliche und politische Themen besitzen,
  • sich gern mit Rechts- und Verwaltungsvorschriften befassen,
  • ein offener Mensch sind, der gern mit anderen zusammenarbeitet,
  • gute Kommunikationsfähigkeiten besitzen.

Mit diesem Beruf können Sie beim Freistaat Sachsen u.a. in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

Mit dem Bachelorstudiengang Sozialversicherung erwerben die Absolventinnen und Absolventen die erforderlichen Kenntnisse, um in allen Aufgabengebieten der Rentenversicherung tätig sein zu können. Neben einer möglichen Tätigkeit als Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter in einem der Regionalzentren der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland im Freistaat Sachsen oder in der Hauptverwaltung in Leipzig, können Absolventinnen und Absolventen ebenso in den Regionalzentren in Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen arbeiten.

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsvergütung (brutto – ab 1. Februar 2025)

  1. Ausbildungsjahr: 1.583,69 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.583,69 €
  3. Ausbildungsjahr: 1.583,69 €

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen/Zuschläge oder sonstige Entgelt- bzw. Besoldungsbestandteile gezahlt.

Ausbildungsbehörden

  • Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (Einstellungsbehörde)
  • Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspfege (FH), HSF Meißen (theoretische Ausbildung)

Weitere Information

Der Abschluss befähigt sie, in die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Gesundheit und Soziales einzusteigen. Möglich ist auch eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis

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