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(Dipl.-) Verwaltungswirt/-in

In diesem Beruf werden Sie folgende Aufgaben übernehmen:

In Betracht kommt zum Beispiel ein Einsatz beim Landesamt für Steuern und Finanzen als einem zentralen Dienstleister, der unter anderem zuständig ist für

  • die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge und sonstigen Geldleistungen der Arbeitnehmer, Auszubildenden, Beamten und Richter sowie Pensionäre des Freistaates Sachsen,
  • die Erledigung aller Buchungsgeschäfte und Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs sowie
  • die juristische Vertretung des Freistaates Sachsen in Zivil-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrechtsstreitigkeiten.

Um ganz andere Aufgaben geht es bei den Staatsbetrieben Sächsisches Immobilien- und Baumanagement und Zentrales Flächenmanagement Sachsen. Hier befassen sich die Absolventen des Studiengangs Staatsfinanzverwaltung im Rahmen der Liegenschafts- und Vermögensverwaltung staatlicher Einrichtungen zum Beispiel mit

  • der Ausübung der Eigentümerbefugnisse für staatliche Liegenschaften (Grundstücksverkehr, Grundstücksverwaltung, Grundstücksbewirtschaftung) und
  • der räumlichen Unterbringung staatlicher Behörden und sonstiger nicht rechtsfähiger Landeseinrichtungen.

Vielfältige Aufgaben können auch im Finanzministerium wahrgenommen werden.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie

  • du hast eine zu einem Fachhochschulstudium berechtigende Schulbildung/Ausbildung abgeschlossen,
  • du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (§ 7 Abs. 1 BeamtStG) und
  • zum Einstellungsbeginn das 42. Lebensjahr noch nicht beendet (§ 7 SächsBG).

Mit diesem Beruf können Sie beim Freistaat Sachsen in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • Landesamt für Steuern und Finanzen
  • Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
  • Zentrales Flächenmanagement Sachsen
  • Finanzministerium
  • staatlichen sowie kommunalen Einrichtungen

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsvergütung (brutto – ab 1. Februar 2025)

  1. Ausbildungsjahr: 1.583,69 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.583,69 €
  3. Ausbildungsjahr: 1.583,69 €

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen/Zuschläge oder sonstige Entgelt- bzw. Besoldungsbestandteile gezahlt.

Ausbildungsbehörden

  • Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (Studium)
  • Sächsische Finanzämter (berufspraktische Studienzeit)
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