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Allgemeiner Verwaltungsdienst / Duales Studium Laufbahngruppe 2.1 – Bachelor of Laws

Absolventen sind als gehobene Funktionsebene des Allgemeinen Verwaltungsdienstes das Rückgrat der sächsischen Verwaltung. Auf die Herausforderungen der abwechslungsreichen Verwaltungstätigkeit bereitet Sie Ihr Studium im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis mit praxisnahen Kenntnissen der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften optimal vor. Mit dem gleichzeitigen Erwerb einer Laufbahnbefähigung erfüllen Sie eine Voraussetzung für die lebenslange Berufung in ein Beamtenverhältnis. Durch anspruchsvolle Sachbearbeitung in verschiedensten Fachfragen und die Übernahme mittlerer Führungspositionen können Sie die Entwicklung des Freistaates prägen.

In diesem Beruf werden Sie folgende Aufgaben übernehmen:

  • eigenständige Bearbeitung von Sachverhalten aus allen Lebensbereichen (vom BAföG über das Elterngeld bis hin zur Baugenehmigung) unter Anwendung von Rechtsvorschriften,
  • Bearbeitung von vielfältigen Aufgaben im Bereich der Querschnittsverwaltung, z. B.
    • in der Personalverwaltung die Auswahl und Einstellung von Personal,
    • im Bereich Haushalt die Planung und Verwaltung von Finanzmitteln,
  • in der Ministerialverwaltung Beteiligung an landesweiten Planungsprozessen und Bearbeitung komplexer Problemstellungen aus der gesamten Verwaltung – vom Polizeirecht bis zur Schulplanung.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie

  • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates sind und
  • über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen.

Mit diesem Beruf können Sie beim Freistaat Sachsen in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • Behörden der Staatsverwaltung – vom Sächsischen Landtag, über die Staatsministerien, die Landesdirektion Sachsen oder die Dienststellen der Landespolizei bis hin zum Landesamt für Schule und Bildung oder der Landestalsperrenverwaltung,
  • Behörden der kommunalen und sonstigen Selbstverwaltung im Freistaat Sachsen – vom Landratsamt über die Gemeindeverwaltung bis hin zu kommunalen Unternehmen.

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsvergütung (brutto – seit 1. Januar 2020)

  1. Ausbildungsjahr: 1.383,69 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.383,69 €
  3. Ausbildungsjahr: 1.383,69 €

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen/Zuschläge oder sonstige Entgelt- bzw. Besoldungsbestandteile gezahlt.

Ausbildungsbehörden

Zusatzinformationen

Für dieses Studium können Sie sich direkt online über das Bewerberportal der Hochschule Meißen (FH) bewerben. Näheres zur Bewerbung und zum Bewerbungszeitraum finden Sie ebenfalls auf dem Bewerberportal.

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