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Allgemeiner Verwaltungsdienst / Duale Ausbildung Laufbahngruppe 1.2 – Verwaltungswirt/in

Als Verwaltungswirt/in gehören Sie zu den Generalisten der mittleren Funktionsebene des Allgemeinen Verwaltungsdienstes. Ihre Ausbildung als Beamter Widerruf hat Sie auf die Übernahme verantwortungsvoller und abwechslungsreicher Tätigkeiten vorbereitet. Mit dem gleichzeitigen Erwerb einer Laufbahnbefähigung erfüllen Sie eine Voraussetzung für die lebenslange Berufung in ein Beamtenverhältnis. Das Verstehen gesellschaftlicher Zusammenhänge, die Anwendung von Gesetzen sowie die Kommunikation mit Bürgern und Behörden meistern Sie als gut ausgebildete Fachkraft. Ihre Arbeit trägt zur Erledigung der Staatsaufgaben und zum funktionierenden Gemeinwesen bei.

In diesem Beruf werden Sie folgende Aufgaben übernehmen:

  • Fachliche Zuarbeit zu Bearbeitungen und Entscheidungen von Sachverhalten aus verschiedenen Lebensbereichen (Verwaltungsvollzug),
  • Bearbeitung von administrativen Aufgaben – von einer Einstellung über berufliche Veränderungen bis hin zum Übergang in den Ruhestand (Personalverwaltung),
  • Verteilung von Finanzmitteln und Prüfung deren Verwendung (Haushalt),
  • Organisieren von Büroabläufen und internen Geschäftsprozessen in der Organisationseinheit.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie

  • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates sind und
  • einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener förderlicher Berufsausbildung besitzen.

Mit diesem Beruf können Sie beim Freistaat Sachsen in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • Behörden der Staatsverwaltung – vom Sächsischen Landtag, über die Staatsministerien oder die Dienststellen der Landespolizei bis hin zum Landesamt für Schule und Bildung oder der Landestalsperrenverwaltung,
  • Behörden der kommunalen und sonstigen Selbstverwaltung im Freistaat Sachsen – vom Landratsamt über die Gemeindeverwaltung bis hin zu kommunalen Unternehmen.

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Ausbildungsvergütung (brutto – seit 1. Januar 2020)

  1. Ausbildungsjahr: 1.328,41 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.328,41 €

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen/Zuschläge oder sonstige Entgelt- bzw. Besoldungsbestandteile gezahlt.

Ausbildungsbehörden

Zusatzinformationen

Für diese Ausbildung können Sie sich direkt online über das Bewerberportal der Hochschule Meißen (FH) bewerben. Näheres zur Bewerbung und zum Bewerbungszeitraum finden Sie ebenfalls auf dem Bewerberportal.

 

 

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