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Wasserbauer/in

Als Wasserbauer/in sind Sie bei der Vorsorgung mit Trink- und Brauchwasser aber auch im Hochwasserschutz tätig. Ob Kontroll- und Überwachungsaufgaben oder Wartungs-, Pflege- und Instandsetzungsarbeiten an Gewässern, sowie an wasserwirtschaftlichen Anlagen und Bauwerken – in diesem Beruf erwartet Sie ein vielfältiges Tätigkeitsfeld. Mit Verantwortungsbewusstsein und Eigenengagement helfen Sie landeseigene Stauanlagen und Gewässer der 1. Ordnung zu betreiben, zu bewirtschaften und zu verwalten.

In diesem Beruf werden Sie folgende Aufgaben übernehmen:

  • Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an wasserwirtschaftlichen Anlagen (Wehre, Düker, Siele, Hochwasserrückhaltebecken, Talsperren, etc.),
  • Wartungs- und Pflegearbeiten an Geräten, Maschinen und Fahrzeugen,
  • Kontrolltätigkeiten an Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen,
  • Bauwerks- und Anlagenüberwachung an Talsperren, Speichern und Rückhaltebecken sowie an weiteren Hochwasserschutzanlagen,
  • Unterhaltungs- und Pflegearbeiten an Wasserläufen (Gewässerbett, Uferbereiche, Deiche, Dämme),
  • Durchführen von Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie der Hochwasser- und Eisabwehr,
  • Steuerung von Betriebseinrichtungen in Normal- und Extremsituationen.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie

  • einen mittleren Bildungsabschluss besitzen oder einen solchen Abschluss im Jahr des Ausbildungsbeginns erwerben,
  • befriedigenden Leistungen in den naturwissenschaftlichen Fächern vorweisen können,
  • handwerkliches Interesse und Geschick sowie ein ausgeprägtes technisches Verständnis besitzen,
  • sorgfältig arbeiten und verantwortungsbewusst sind.

Mit diesem Beruf können Sie beim Freistaat Sachsen in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • Stau- und Flussmeistereien der Landestalsperrenverwaltung.

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsvergütung (brutto – seit 1. Dezember 2022)

  1. Ausbildungsjahr: 1.086,82 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.140,96 €
  3. Ausbildungsjahr: 1.190,61 €

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen/Zuschläge oder sonstige Entgelt- bzw. Besoldungsbestandteile gezahlt.

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