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Technischer Verwaltungsdienst – Bergfach / Referendariat Laufbahngruppe 2.2

Sachsen ist seit Jahrhunderten ein Bergbauland. Vom Bergbau gingen immer wieder technische, wissenschaftliche, rechtliche und organisatorische Innovationen aus, die über die Landesgrenzen hinaus die Entwicklung des Bergwesens prägten. Um auch in Zukunft die Herausforderungen im aktiven Bergbau und im Sanierungsbergbau vor dem Hintergrund von Rohstoffknappheit, Energiewende und Digitalisierung angehen zu können, braucht es gut qualifiziertes Personal. Werden Sie ein Teil davon!

In diesem Beruf werden Sie folgende Aufgaben übernehmen:

  • Führungsaufgaben in der Bergverwaltung,
  • Bearbeitung bergrechtlicher Planfeststellungsverfahren,
  • Zulassung und Überwachung bergrechtlicher Betriebspläne,
  • Operative Bergaufsicht,
  • Erteilung und Verlängerung von Bergbauberechtigungen,
  • Bearbeitung von Aufgaben mit dem Sanierungsbergbau einschließlich Altbergbau.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie

  • ein mit einem Diplom oder Master of Science/Engineering abgeschlossenes Studium in der Studienrichtung Bergbau oder einer ähnlich geeigneten technischen Studienrichtung an einer deutschen Universität, einer Technischen Hochschule oder einer anderen gleichgestellten Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines durch Abkommen gleichgestellten Staates haben,
  • einen ordnungsgemäßen Abschluss der Beflissenenausbildung nachweisen können,
  • zuverlässig, belastbar, flexibel und lösungsorientiert sind,
  • Freude an der Arbeit in einem Team haben.

Mit diesem Beruf können Sie beim Freistaat Sachsen in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • Sächsisches Oberbergamt Freiberg,
  • Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Ausbildungsvergütung (brutto – seit 1. Januar 2024)

  1. Ausbildungsjahr: 1.645,10 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.645,10 €

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen/Zuschläge oder sonstige Entgelt- bzw. Besoldungsbestandteile gezahlt.

Ausbildungsbehörden

  • Sächsisches Oberbergamt Freiberg
  • Behörden, Unternehmen und sonstige Einrichtungen (praktische und theoretische Ausbildung)
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