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Landwirtschaftlicher Dienst – Agrarverwaltung / Referendariat Laufbahngruppe 2.2

Sachsen hat eine leistungsfähige, moderne Landwirtschaft. Aus der breiten Streuung von naturräumlichen Bedingungen und marktorientierter Produktion ergibt sich eine große agrarstrukturelle Vielfalt. Während Ihrer Ausbildung werden Sie optimal auf die vielfältigen interessanten und verantwortungsvollen Aufgaben in der öffentlichen Landwirtschaftsverwaltung vorbereitet.

In diesem Beruf werden Sie folgende Aufgaben übernehmen:

  • Pädagogik und Beratung,
  • Verwaltung und Förderung,
  • in Abhängigkeit vom Ausbildungsschwerpunkt Pflanzenbau, Gartenbau, Landespflege, Betriebswirtschaft oder Tierproduktion

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie

  • das Studium der Agrarwissenschaften, des Gartenbaus, der Landschaftsarchitektur, der Landschaftsplanung oder einem vom zuständigen Staatsministerium als gleichwertig anerkannten Studiengang an einer wissenschaftlichen Hochschule oder Universität mit einer Diplomhauptprüfung/Masterprüfung erfolgreich abgeschlossen haben (Fachhochschulstudiengänge erfüllen diese Voraussetzung nur, wenn es sich um akkreditierte Masterstudiengänge handelt),
  • die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen.

Mit diesem Beruf können Sie beim Freistaat Sachsen in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • Agrarverwaltung im Freistaat Sachsen, u. a. als Referent/in im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie oder im Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft,
  • Erteilung von Fachschulunterricht an landwirtschaftlichen Fachschulen bzw. an der Fachschule Gartenbau im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Ausbildungsvergütung (brutto – seit 1. Januar 2020)

  1. Ausbildungsjahr: 1.595,10 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.595,10 €

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen/Zuschläge oder sonstige Entgelt- bzw. Besoldungsbestandteile gezahlt.

Ausbildungsbehörde

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Zusatzinformationen

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